Geld bei Krankheit - Entgeltfortzahlung

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  • Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat.
  • Die Höhe des Entgeltfortzahlungsanspruchs richtet sich nach der Arbeitsvergütung, die der Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähigkeit bekommen hätte.
  • Trifft den Arbeitnehmer am Erkranken ein Verschulden, so hat er keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Als Verschulden gilt solches Verhalten, das einen groben Verstoß gegen das eigene Interesse eines verständigen Menschen darstellt. Bei Arbeitsunfällen wird in der Regel kein Verschulden des Arbeitnehmers angenommen.
  • War ein Arbeitnehmer vor einer erneuten Arbeitsunfähigkeit wenigstens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung von bis zu sechs Wochen. Ferner besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für alle Arbeitnehmer von bis zu sechs Wochen, wenn zwar die Frist von sechs Monaten nicht erfüllt ist, seit Beginn der ersten Erkrankung aber zwölf Monate vergangen sind.
  • Erkrankt der Arbeitnehmer an einer anderen Krankheit, während er bereits arbeitsunfähig infolge Krankheit ist, so gilt dies nicht als erneute Erkrankung. In einem solchen Fall, läuft die Entgeltfortzahlung seit der ersten Arbeitsunfähigkeit bis zur letztendlichen Genesung, aber maximal sechs Wochen.
  • Fällt in den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit ein Tag, der arbeitsfrei ist und nicht vergütet wird, so hat der Arbeitnehmer für diesen Tag keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
  • Arztbesuche und ambulante Behandlungen sind nur dann entgeltfortzahlungspflichtig, wenn der Arbeitnehmer während der Zeit bereits arbeitsunfähig erkrankt war oder aber sein Besuch zu einer ärztlich angeordneten Maßnahme führt, welche die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar zur Folge hat.

Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.

Das komplette 7-Punkte-System zum Arbeitsrecht finden Sie unter www.arbeitsrechtler-in.de/arbeitsrecht-im-ueberblick


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