Geld zurück bei illegalen Online-Glücksspielen: Weiteres verbraucherfreundliches Urteil!

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Das Landgericht Heilbronn hat einem Spieler die Rückzahlung von rund 24.300 Euro bestätigt, die er bei Online-Glücksspielen verloren hatte. Die Anbieterin hatte – erwartungsgemäß – keine in Deutschland gültige Lizenz für das Veranstalten von Glücksspielen im Internet.


Auch in der Sommerzeit reißt die Welle von Verurteilungen von Anbieterinnen von Online-Glücksspielen auf Rückzahlung der Verluste an ihre Spieler nicht ab. Das Landgericht Heilbronn hat kürzlich mit Urteil vom 21. Juli 2023 entschieden, dass eine Anbieterin die Summe von rund 24.300 Euro zurückerstatten muss. Diese hatte ein Spieler über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten zwischen Oktober 2020 und Juli 2022 verloren. Erwartungsgemäß hatte die Anbieterin in diesem Zeitraum keine in Deutschland gültige Lizenz für das Veranstalten von Online-Glücksspielen. Daher waren die geschlossenen Spielverträge mit dem Kläger schlicht und ergreifend nichtig.


Der Hintergrund: „Vor dem 1. Juli 2021 war das Veranstalten von Glücksspielen im Internet generell verboten. Seit diesem Stichtag sind die Angebote zwar erlaubt, aber eben nur dann, wenn die Veranstalter eine in Deutschland gültige Lizenz vorlegen können. Das trifft bisher nur auf die wenigsten Anbieterinnen von Online-Glücksspielen zu. Daher ist die Verurteilung durch das Landgericht Heilbronn folgerichtig und die Chancen sind gut, Schadenersatz für Verluste zu erhalten, weil bis heute kein ausländischer Anbieter in Deutschland eine wirksame Lizenz erworben hat. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland!“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Der Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland (Glücksspielstaatsvertrag 2021 – GlüStV 2021) zielt unter anderem darauf ab, das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen, den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden. „Um diese Schutzmechanismen aufrechtzuerhalten, ergehen eben die regelmäßigen verbraucherfreundlichen Urteile. Könnten Anbieterinnen illegaler Online-Glücksspiele die Gelder der Spieler einbehalten, würde das Schutzzwecken des Glücksspielstaatsvertrags entgegenlaufen. Diese Ansicht führt eben dazu, dass die abgeschlossenen Verträge zwischen der Anbieterin und dem Spieler nichtig, was folgerichtig zur Rückzahlung der Verluste führt und führen muss“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.


Das bedeutet: Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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