Geld zurück bei Online-Glücksspielen: Auch das OLG Stuttgart urteilt wegen illegalem Glücksspiel verbraucherfreundlich!

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Mit dem Oberlandesgericht Stuttgart hat ein weiteres OLG bestätigt, dass Spieler ihren Verlust aus verbotenen Online-Glücksspielen zurückfordern können.


Es ist ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Online-Casino-Skandal. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat, als weiteres deutsches Oberlandesgericht, herausgestellt, dass ein Spieler Verlust aus Online-Glücksspielen zurückerhält, da die Anbieterin der streitgegenständlichen Online-Glücksspiele nicht über die in Deutschland erforderliche Lizenz verfügte. Dabei ging es um die Summe von rund 14.800 Euro, auf die die Anbieterin laut Oberlandesgericht keinen rechtlichen Anspruch hatte.


„Die Begründung des Oberlandesgerichts Stuttgart folgt der bekannten Linie. Der Kläger in dem vorliegenden Fall hatte über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten zwischen April und Oktober 2021 an Online-Glücksspielen teilgenommen und das Geld verloren. Zu dieser Zeit verfügte die Anbieterin der Online-Glücksspiele nicht über die notwendige Lizenz für die Durchführung von Casino-Spielen im Internet. Daher sind die abgeschlossenen Verträge zwischen der Anbieterin und dem Spieler nichtig, was folgerichtig zur Rückzahlung der Verluste führt und führen muss“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.


Die Sachlage ist bekannt. Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) der Länder regelt, in welchem Umfang Online-Glücksspiel angeboten werden darf. Erst seit dem 1. Juli 2021 können Online-Glücksspiel-Anbieter ihr Angebot legal auch in Deutschland präsentieren, wenn sie dafür über eine nationale Lizenz verfügen. Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. „Zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags gehört es zudem, den Spielerschutz in Deutschland zu stärken, Alternativen zu unerlaubtem Glücksspiel zu schaffen, sicherzustellen, dass legale Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden, und das Entstehen von Spielsucht zu verhindern. Daher stehen die Gerichte regelmäßig auf Seiten geschädigter Spieler, um diese Schutzfunktion des Glücksspielstaatsvertrags umzusetzen“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.


Somit konnte sich das Oberlandesgericht Stuttgart in dem Urteil auf die einschlägigen Vorschriften aus dem Glücksspielstaatsvertrag berufen. Demnach war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet grundsätzlich bis zu dem genannten Stichtag verboten, und auch nach dem Ende des grundsätzlichen Verbotes müssen Anbieter von Online-Glücksspielen eine in Deutschland gültige Erlaubnis haben. Wer darüber nicht verfügt, verstößt weiterhin gegen das Verbot von Online-Glücksspielen, wonach die geschlossenen Verträge nichtig sind. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es weit mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland! Dass mehr und mehr Oberlandesgericht sich dem verbraucherfreundlichen Trend anschließen, ist ein gutes Zeichen für geschädigte Spieler und wird die Anbieterinnen illegaler Online-Glücksspiele zunehmend unter Druck setzen“, stellt der Verbraucherschutzanwalt heraus.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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