Geld zurück für Online-Sportwetten: Urteil soll vom Oberlandesgericht Oldenburg bestätigt werden!

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In erster Instanz hatte das Landgericht Osnabrück einem geschädigten Spieler die Rückzahlung seiner Spielverluste zugesprochen. Die Revision der Online-Sportwetten-Anbieterin hat das Oberlandesgericht Oldenburg abgelehnt.


Viele Gerichtsentscheidungen haben bereits bestätigt, dass Spielern die Rückerstattung ihrer Verluste aus Online-Glücksspielen oder Internet-Sportwetten zusteht, sofern die Betreiber keine gültige Lizenz besitzen. Das Oberlandesgericht Oldenburg teilt diese Sichtweise. In einem Hinweisbeschluss vom 4. Oktober 2023 erklärte es, dass es eine Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Osnabrück, welches eine Online-Sportwetten-Anbieterin zur Rückzahlung von Verlusten verpflichtet hat, abweisen wird.


Im Fall, der dem Landgericht Osnabrück vorlag, hatte ein Spieler bei Internet-Sportwetten Geld verloren. Da die Anbieterin nicht über die erforderliche Lizenz verfügte, forderte der Spieler die Rückerstattung seiner Verluste. Seine Klage war erfolgreich. Nach Paragraph 4 Absatz 4 des Glücksspielstaatsvertrags waren Online-Glücksspiele in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 generell illegal. Dies galt ebenfalls für Sportwetten im Netz. Die Bundesländer konnten allerdings Ausnahmegenehmigungen erteilen“, erklärt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.


Laut dem Landgericht Osnabrück verletzte die Beklagte durch ihr unlizenziertes Angebot das geltende Gesetz. Daher seien die Vereinbarungen mit dem Spieler ungültig, und er habe Anspruch auf Rückerstattung seiner Verluste. Die Anbieterin legte Berufung ein, jedoch ohne Erfolgsaussicht, wie das OLG Oldenburg klarmachte. Das OLG bekräftigte, dass die Anbieterin gegen das geltende Verbot verstoßen habe. Es erklärte auch, dass das Verbot aus Gründen des Gemeinwohls, wie der Bekämpfung von Spielsucht und Kriminalität, berechtigt und mit EU-Recht konform sei. Da das OLG Oldenburg die Berufung aufgrund fehlender Erfolgschancen ablehnen wird, bleibt das Urteil der ersten Instanz bestehen. Das deutet darauf hin, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste aus Online-Glücksspielen und Internet-Sportwetten zurückzubekommen.


Selbst wenn die Behörden die unlizenzierten Online-Sportwetten toleriert hätten, ändere das nichts an den zivilrechtlichen Ansprüchen der Spieler auf Rückerstattung. Der Schutz der Spieler sei unabhängig von der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Pflichten, so das OLG. Des Weiteren wäre es dem Spieler nicht vorzuwerfen, dass er an den illegalen Wetten teilgenommen hat. Schließlich behauptete die Beklagte selbst, dass ihr Angebot legal sei.


Diese Regelungen beziehen sich eben auch auf Online-Sportwetten. Daher betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung, dass auch Spieler, die bei Online-Sportwetten Geld verloren haben, unbedingt anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen sollten, um ihre Ansprüche auf Schadenersatz beziehungsweise auf Rückzahlung der erlittenen Verluste zu prüfen. Diese Ansprüche ergeben sich aus den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages in Verbindung mit § 134 BGB. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit ohne Rechtsgrund.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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