Geldbuße und Fahrverbotverhängung nach Laser-Messung bei Dunkelheit
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Dagegen ließ er vor dem OLG Hamm Rechtsbeschwerde durch seinen Anwalt einlegen. Das OLG Hamm hob das Urteil des Amtsgerichts Essen mit der Begründung auf, dass die amtsgerichtlichen Feststellungen die Verurteilung des Betroffenen wegen einer fahrlässigen Geschwindigkeitsüberschreitung nicht tragen. Es fehlten Angaben zu einem vorgenommenen Toleranzabzug, insbesondere dazu, ob überhaupt ein Toleranzabzug vorgenommen worden ist. Zudem handelte es sich um eine Messung mit einem Lasergerät. Diese Messvariante lässt bislang keine Zuordnung der Messwerte zum Fahrzeug durch eine Fotodokumentation zu. Da hier die Messung zudem während der Dunkelheit erfolgte, bedürfen die Urteilsgründe einer nachvollziehbaren Darlegung des Tatrichters, warum trotz widriger (Licht)Verhältnisse vernünftige Zweifel an der Zuordnung des Fahrzeugs nicht bestehen, jedenfalls dann, wenn der Betroffene wie hier die richtige Zuordnung des Fahrzeugs in Zweifel zieht!
Die Sache wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Essen zurückverwiesen (OLG Hamm, 5 Ss OWi 335/08).
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das oben geschilderte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.
Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Roscher, Johlige & Partner in Berlin-Charlottenburg, Kurfürstendamm 28, 10 719 Berlin, Tel: 030 – 886 81 505.Artikel teilen: