GmbH: Gesellschafter Darlehen ? Neue Rechtsprechung!

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Oft gibt es Probleme in Zusammenhang mit der Insolvenz einer GmbH, wenn Darlehen von einem Gesellschafter an seine GmbH ausgezahlt worden sind.

Hier prüft der Insolvenzverwalter regelmäßig, ob eine verbotene Rückzahlung des Darlehens erfolgt ist.

Das Darlehen eines Gesellschafters kann nämlich als sogenanntes Eigenkapital haften, wenn sich das Unternehmen in einer Krise befand. In einem solchen Fall muss der Gesellschafter den Darlehensbetrag, den die GmbH bereits an ihn zurückgezalt hat, wieder an den Insolvezverwalter herausgeben.

Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, daß ein Darlehen, welches ein Dritter (z.B. die Bank) dem Gesellschafter gewährt und dieser das Darlehen der GmbH zur Verfügung stellt, nicht zur Rückzahlung verpflichtet. 

In diesem Fall hatte nämlich die GmbH das Darlehen direkt an die Bank zurückgezahlt und nicht an den Gesellschafter. 

Hier mussten also weder der Gesellschafter noch die Bank das zurückbezahlte Darlehen herausgeben.

(BGH Urteil vom 27.02.2020 - IX ZR 337/18 )

In einer anderen Entscheidung hat sich der BGH mit der Frage beschäftigt, wann ein Bankdarlehen als Gesellschafterdarlehen zu werten ist.

Das kann dann der Fall sein, wenn die Bank (oder ein anderer Dritter) vertraglich Einflussmöglichkeiten eingeräumt bekommt. Konkret kann also eine Beteiligung am Gewinn, die Einflussnahme auf die Geschäftsführung und Einfluss bei der Gesellschafterstruktur eine Haftung auslösen.

Wichtig sei, ob bei einer Gesamtbetrachtung die Stellung der Bank im Unternehmen der eines stillen Gesellschafters entspreche.

(BGH, Urteil vom 25.06.2020 - IX ZR 62/19)


Es ist sinnvoll, jeden Einzelfall darauf hin zu prüfen, ob diese Rechtsprechung  in Ihrem Fall einschlägig ist.

Reden wir darüber. Rechtzeitig!

Foto(s): Stefan Wolfgang Schuppa


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