GEWA-Tower Anleihe (ISIN:DE000A1YC7Y7): Die 10 häufigsten Fragen (sog. „FAQ“) zur Insolvenz (Teil 1)

  • 4 Minuten Lesezeit

Nach dem Insolvenzantrag der GEWA 5 to 1 GmbH & Co KG, die das dritthöchste Wohnhaus in Deutschlands errichten wollte, versuchen wir kurz die häufigsten Fragen (FAQ) der geschädigten Anleger zu beantworten.

Fragen

1) Gab es Hinweise auf Liquiditätsprobleme?

2) Wann ist mit der Fertigstellung des GEWA Towers zu rechnen?

3) Droht ein Totalverlust für Gläubiger der GEWA 5 to 1 Anleihe 2014/2018 (ISIN: DE000A1YC7Y7 / WKN: A1YC7Y)?

4) Verlust für Anleger der GEWA 5 to 1 Anleihe 2014/2018 (ISIN: DE000A1YC7Y7 / WKN: A1YC7Y) auch im Falle der Fertigstellung des Gebäudes?

5) Welchen Wert haben die Grundsicherheiten?

6) Haften die Ratingagenturen für ihre positiven Bewertungen?

7) Besteht eine Haftung von Vermittlern und Anlageberatern der Anleihe?

8) Haftet der Mittelverwendungstreuhänder?

9) Haftet die Geschäftsführung für verspätete Information über die Krisenlage?

10) Was ist vom dem Gemeinsamer-(Zwangs)-Vertreter zu halten?

Antworten auf die Fragen 6-10 finden Sie hier in Teil 2 des Beitrags.

Antworten zu GEWA Tower (Fragen 1-5)

zu 1) Gab es Hinweise auf Liquiditätsprobleme?

Bei Baukosten über 60 Mio. € konnten „nur“ 35 Mio. € über Anleihen finanziert, werden. Die restliche Finanzierung sollte durch den Abverkauf der Wohnungen erfolgen. Es wurden zwar rund 2/3 der Wohnungen im Hochhaus verkauft. Das letzte Drittel mit besonders hochpreisigen Wohnungen konnte nicht verkauft werden. Auf der Internetseite der GEWA wird bekannt gegeben, dass nur noch Wohnungen ab 995.000 € erworben werden können, die aber offensichtlich keine Käufer finden. Im 2016 wurde dann der Verkauf eines Teils des Bauprojekts, diesmal des Hotelbereichs, über einen „Forward-Deal“ verkündet. Auffällig ist das die Zinsen für die Anleihe werden Ende März fällig wären und genau dann auch der Kaufpreis für das bis dahin dann fertiggestellte Hotel genau passend eintreffen sollte. Schließlich deutet auch der Generalunternehmer an, dass Zahlungsprobleme des Auftraggebers zum Baustopp führten.

Eine derartige Finanzierung für ein extremes Gebäude ohne extreme Liquiditätspuffer ist zumindest „mutig“.

zu 2) Wann ist mit der Fertigstellung des GEWA Towers zu rechnen?

Die Fertigstellung ist davon abhängig, ob frisches Geld von einem Investor aufgetrieben werden kann. Die örtliche Presse geht davon aus, dass die Anleihegelder und das Geld aus dem Verkauf der Nachbargrundstücke an die Firma Weisenburger verbraucht sind. Zahlungen des Hotelkäufers aus dem so genannten Forward Deal sollen auch erst nach (!) der Fertigstellung des Hotels erfolgen. Geld aus einem Verkauf der unfertigen Millionärsetagen steht mangels Verkauf ohnehin nicht zur Verfügung. Kein Interessent wird Millionen in den Rohbau eines insolventen Bauträgers stecken. Das sind Weihnachtsmärchen von Immobilienmaklern. Auszahlungen der nächsten Raten der Käufer der „Normal“-Wohnungen im Tower sind von dem Baufortschritt abhängig, der wegen Baustopps erstmal ausfällt.

zu 3) Droht ein Totalverlust für Gläubiger der GEWA 5 to 1 Anleihe 2014/2018 (ISIN: DE000A1YC7Y7 / WKN: A1YC7Y)?

Bei Nichtfertigstellung des Hochhauses müssen Anleger sich auf den Totalverlust einstellen, was auch schon im Verkaufsprospekt der Anleihe als mögliches Risiko dargestellt wurde

zu 4) Verlust für Anleger der GEWA 5 to 1 Anleihe 2014/2018 (ISIN: DE000A1YC7Y7 / WKN: A1YC7Y) auch im Falle der Fertigstellung des Gebäudes?

Von einem Teilverlust der Anleihegelder ist auch dann auszugehen, wenn Gebäude fertiggestellt wird. Eine Zwischenfinanzierung wird es ohne Sicherheiten nicht geben. Ein Verzicht der Anleihegläubiger auf Sicherheiten und/oder zumindest auf einen Teil ihrer Forderungen wird jeder Investor fordern. Die Höhe des Verzichts wird von dem derzeitigen Stand der Bauarbeiten abhängen und den danach noch notwendigen Baumaßnahmen bis zur Fertigstellung. Nach der örtlichen Presse (Stuttgarter Nachrichten) wurde in den unteren Etagen gerade mal mit dem Innenausbau begonnen.

Ein erheblicher Verzicht / Verlust der Anleihekäufer auch bei Fertigstellung des Gebäudes ist daher mit Sicherheit zu erwarten. Wie lange die Bauverzögerung dauern wird, steht zudem in den Sternen. Die Dauer ist sicher davon abhängig, ob die Planung hinsichtlich er unverkäuflichen „Millionen“-Etagen zu ändern ist, der dann die Stadt ggf. zustimmen muss, was dann wieder dauert und dauert und dauert und …

zu 5) Welchen Wert haben die Grundsicherheiten?

Der Wert der Grundsicherheiten der Anleihegläubiger dürfte zum jetzigen Zeitpunkt (Baustopp) bei einem Bruchteil des aufgewandten Anleihekapitals liegen, wenn überhaupt. Wer wegen der Grundsicherheiten von einer sicheren Kapitalanlage ausging, dürfte sich daher zu Recht getäuscht fühlen und sollte sich nach Möglichkeiten der Schadenskompensation umsehen.

Antworten auf die Fragen 6-10 finden Sie hier in Teil 2 des Beitrags.

Die Kanzlei Mertens Rechtsanwälte vertritt seit Jahren bundesweit in gerichtlichen und außergerichtlich Verfahren, sowie Insolvenzverfahren ausschließlich die Interessen geschädigter Kapitalanleger und Bankkunden gegen Banken, Initiatoren und Vermittlern von Kapitalanlagen.

In der Kapitalanlagesache GEWA Tower vertrauen bereits eine Vielzahl von Mandanten nachdem sie unser Angebot der kostenfreien Ersteinschätzung ihrer Rechte und Ansprüche wahrgenommen haben, die auf unserer Internetseite www.mertens-rechtsanwaelte.de/Faelle/GEWA-5-to-1/ angeboten wird.



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