GFI AG, DIG AG & Co – Schadenersatz durch Haftung von Anwälten als Treuhänder?

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Zu Beginn dieses Jahrzehnts hatten sich, bedingt durch die sich verringernde Rendite von klassischen Versicherungen als Anlageformen, zunehmend Anlageformen auf dem Kapitalmarkt gebildet, die mit Hilfe von als Treuhänder tätigen Rechtsanwälten Rückkaufswerte von Versicherungen anderweitig investierten.

Während die klassischen Lebens- und Rentenversicherungen nur noch bedingt dazu geeignet sind, angemessene Renditen zu erwirtschaften, ergriffen deshalb immer häufiger Invest-Gesellschaften die Initiative, um eine vermeintlich sichere und renditestarke Alternative als Kapitalanlage oder Altersvorsorge anzubieten.

Das Beratungsgespräch

In einem Beratungsgespräch hinsichtlich möglicher Kapitalanlagen zur Altersvorsorge wird dem Kunden eröffnet, dass seine bestehenden Versicherungsverträge nicht mehr wirtschaftlich seien. Um die eingezahlten Beträge dennoch möglichst gewinnbringend anlegen zu können, müsse der Kunde seine Versicherungspolicen oder Fondsanteile verkaufen. 

Auf diese Art von Kapitalanlagen hatte sich mittlerweile eine Vielzahl von Unternehmen spezialisiert. Sie warben damit, die Versicherungspolicen oder Fondsanteile der potentiellen Anleger anzukaufen, die Rückkaufswerte gewinnbringend anzulegen und innerhalb einer vereinbarten mehrjährigen Laufzeit mit einem weit überdurchschnittlichen Zinssatz zurückzuzahlen. Nicht unüblich war dabei sogar das Versprechen einer Verdopplung der ursprünglichen Rückkaufswerte innerhalb von sechs bis zehn Jahren.

Geschäftsmodell: Seriosität und Sicherheit durch Treuhänder für Anleger

Der anfänglichen Verwunderung und Skepsis zu einer derart renditestarken Kapitalanlage hielten die Berater unter Berufung auf die Verkaufsprospekte der Gesellschaften dann die besondere Sicherheit der Kapitalanlagen vor. Neben Sachwerten und Immobilien zur Absicherung von Forderungen der Anleger war dabei aber in erster Linie die Bewerbung mit einem fachlich spezialisierten Rechtsanwalt als Treuhänder für die Abwicklung der Verträge maßgeblich, um die nun neu gewonnenen Kunden von der Seriosität und Sicherheit des Anlagemodells zu überzeugen. 

Regelmäßig bestanden dem äußeren Anschein nach zwischen den Treuhändern und der Gesellschaft eine zumindest scheinbar enge Verknüpfung, sodass die Anleger davon ausgehen sollten, dass das Geschäftsmodell tatsächlich anwaltlich geprüft und rechtlich einwandfrei betrieben werden würde.

Der Erfahrung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank-und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen nach ist gerade dies aber in den meisten Fällen nicht geschehen. Vielmehr begnügte sich der weit überwiegende Anteil der Treuhänder mit der rein technischen Abwicklung der Verträge, indem sie die Versicherungen der Anleger ohne eigene rechtliche Recherchen kündigen und die jeweiligen Rückkaufswerte an das Geschäftskonto der Gesellschaften überwiesen.

Ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft? Was sagt die BaFin?

Das böse Erwachen folgte, als die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Geschäftsmodelle von zahlreichen Gesellschaften als erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft und damit als Verstoß gegen § 32 des Kreditwesengesetzes (KWG) einstufte. Mangels einer entsprechend bankrechtlichen Erlaubnis ordnete die BaFin bei vielen Gesellschaften die sofortige Einstellung der Geschäfte Rückabwicklung der bereits laufenden Verträge an. 

Die Gesellschaften wurden verpflichtet, das investierte Geld der Anleger zurückzuzahlen. Ihr Kapital haben die meisten Anleger vielfach dennoch nicht zurückerhalten und sehen ihre Altersvorsorge nunmehr in Gefahr. Viele Gesellschaften waren nämlich zu einer Rückzahlung gar nicht in der Lage, weil die Investitionen entweder gar nicht oder nur zum Teil getätigt wurden und das Geld für hohe Vertriebsprovisionen oder zum Eigenverbrauch der Gesellschaften und deren Vorstände benutzt wurde.

Während die für die Gesellschaften verantwortlich handelnden Personen untertauchten oder strafrechtlich verfolgt wurden, sahen sich die gegenüber den geschädigten Anlegern auftretenden Berater Haftungsansprüchen ausgesetzt.

Die daraufhin ebenfalls in Anspruch genommenen Treuhänder wiesen zunächst jegliche Verantwortung von sich und betonten, dass sie lediglich mit der Kündigung und Weiterleitung der Gelder beauftragt waren. Dabei gehen sie ganz offenkundig davon aus, dass sie ihren Pflichten aus dem Treuhandvertrag damit hinreichend nachgekommen sind. Zu Recht?

Pflichten von anwaltlichen Treuhändern

Aufgrund der Vielzahl von derartigen Fällen waren in den letzten Jahren bereits diverse Gerichte mit der Problematik konfrontiert, ob anwaltliche Treuhänder im Rahmen von Kapitalanlagen für den Schaden der Anleger einzustehen haben. Die Rechtsprechung dazu ist wegen der Vielzahl der möglichen Konstellationen uneinheitlich.

Beispielsweise im Fall der Global Financial Invest AG (GFI) kam die bundesweite Rechtsprechung in sämtlichen Instanzen nahezu einstimmig zu dem Ergebnis, dass anwaltliche Treuhänder gerade nicht die Augen vor rechtlichen Risiken der Kapitalanlage verschließen dürfen.

Ein anwaltlicher Treuhänder dürfe sich gerade nicht auf eine rein oberflächliche Vertragsabwicklung beschränken, wenn im Beratungsgespräch oder in Verkaufsprospekten gezielt mit der anwaltlichen Stellung geworben wurde. Die zugrunde liegenden „Treuhandverträge“ oder auch „Geschäftsbesorgungsverträge“ stellen nach Ansicht vieler Gerichte zudem auch einen Anwaltsvertrag dar. Der Treuhänder ist somit auch mit der anwaltlichen Prüfung etwaiger rechtlicher Risiken beauftragt. Dem kann auch nicht entgegenstehen, dass in der jeweiligen Vereinbarung mit dem Anleger keine ausdrückliche Prüfungspflicht festgehalten war.

Dies gilt insbesondere, wenn sich der Treuhänder in das Vertriebssystem der Gesellschaft hat einbinden lassen und insoweit einen tiefergehenden Einblick in die Geschäfte der Gesellschaft erlangen konnte. Jedenfalls ist ein anwaltlicher Treuhänder ebenfalls verpflichtet, Nachforschungen hinsichtlich etwaiger Erlaubnispflichten anzustellen. In diesem Sinne darf er auch nicht allein und unreflektiert auf die Aussagen der Gesellschafter oder sonstiger Dritter vertrauen.

Was bedeutet dies für geschädigte Anleger?

Aufgrund zahlreicher geführter Gerichtsverfahren weiß Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen, dass die Treuhänder häufig den hohen Anforderungen der Rechtsprechung nicht gerecht werden konnten. Die Rechtsanwaltskanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB konnte für zahlreiche Anleger erfolgreiche Urteile gegen deren Treuhänder erstreiten. 

Es lohnt sich für geschädigte Anleger, selbst wenn die jeweilige Gesellschaft und ihre Vorstände bereits insolvent sind, anwaltlichen Rat von spezialisierten Rechtsanwälten aufzusuchen, um bestehende Ansprüche gegen einen etwaig tätig gewordenen Treuhänder zu prüfen und diesen in Anspruch zu nehmen.



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