Gibt es einen Anspruch auf Abfindung?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Vielen Arbeitnehmern ist nicht klar, ob und unter welchen Voraussetzungen sie eine Abfindung von ihrem Arbeitgeber verlangen dürfen. Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Im Fall eines mit dem Betriebsrat ausgehandelten Sozialplans, der die Folgen einer betriebsbedingten Kündigung abfedern soll, haben Arbeitnehmer regelmäßig einen Anspruch auf eine Abfindung in bestimmter, im Sozialplan festgelegter Höhe.

Sozialpläne kommen regelmäßig nur dann vor, wenn Arbeitgeber einer Vielzahl ihrer Arbeitnehmer gleichzeitig aus betriebsbedingten Gründen kündigen.

Der Regelfall sind Sozialplanabfindungen hierzulande aber nicht. Die meisten Kündigungen laufen ohne Sozialplan ab, und deshalb auch regelmäßig ohne einen Anspruch auf eine Abfindung.

Allerdings: Obwohl gekündigte Arbeitnehmer ohne Sozialplan regelmäßig keinen Anspruch auf eine Abfindung haben, kommt es oft trotzdem zur Zahlung einer Abfindung, falls nämlich der Arbeitnehmer nach einer Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhebt.

Denn: Vor dem Arbeitsgericht versucht der Arbeitgeber regelmäßig, seinem Arbeitnehmer den Kündigungsschutz „abzukaufen“, mit anderen Worten: sich mit ihm darauf zu einigen, dass eine Abfindung gezahlt, das Verfahren eingestellt und das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird.

In den meisten Fällen verstößt die Kündigung möglicherweise gegen das Kündigungsschutzgesetz oder andere Rechte des Arbeitnehmers, weshalb der Arbeitgeber regelmäßig versuchen wird, die Folgen eines Prozessverlustes, den ungewollten Arbeitnehmer wieder einstellen und ihm möglicherweise viele Monate Gehalt nachzahlen zu müssen, mit der Zahlung einer Abfindung abzuwenden.

Vor Gericht sind Abfindungen deshalb Verhandlungssache; Arbeitnehmer und Arbeitgeber, beziehungsweise deren Vertreter, vereinbaren, ob eine Abfindung gezahlt wird und in welcher Höhe.

Dabei gilt: Hohe Abfindungen erreicht der Arbeitnehmer regelmäßig nur mit Verhandlungsgeschick und Erfahrung; ein im Kündigungsschutzrecht und in Abfindungsverhandlungen versierter Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht ist regelmäßig entscheidend für ein gutes Verhandlungsergebnis auf Arbeitnehmerseite.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen telefonischen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema