Görtz-Insolvenz: DIESE Fehler sollten Arbeitnehmer vermeiden

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Von der Insolvenz der Schuhgeschäfte-Kette Görtz sind mindestens 1.800 Mitarbeiter in rund 160 Filialen betroffen. Das berichtet das Manager Magazin online am 07.09.2022. Worauf Arbeitnehmer von Görtz und anderen in die Insolvenz geratenen Arbeitgebern achten müssen, sagt der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Zunächst: Will ein insolventer Arbeitgeber beziehungsweise der Insolvenzverwalter die Anzahl der Mitarbeiter reduzieren, muss er, wie alle anderen Arbeitgeber auch, kündigen oder einen Aufhebungsvertrag oder eine Abwicklungsvereinbarung abschließen.

Tatsächlich wird die Anzahl der Beschäftigten in der Insolvenz oft deutlich reduziert. Arbeitnehmer sollten deshalb auf folgendes achten:

Dringend rate ich davon ab, Aufhebungsverträge oder Abwicklungsvereinbarungen ohne vorherigen anwaltlichen Rat abzuschließen! Wer das tut, verliert nicht nur regelmäßig seinen Job, ihm entgeht auch eine Abfindung, die nicht selten auch von insolventen Arbeitgebern ausgezahlt wird.

Vorsichtig sollte man bei Versetzungen oder Änderungen im Arbeitsverhältnis sein. Wer dort ungeprüft einwilligt, trägt womöglich dazu bei, dass einem der Arbeitgeber später unter erleichterten Bedingungen betriebsbedingt kündigen darf.

Abstand nehmen sollte man regelmäßig auch vor Zugeständnissen oder Solidaritätsgesten dem Arbeitgeber gegenüber. Ein Gehaltsverzicht oder ähnliches hilft dem Arbeitgeber selten weiter; in jedem Fall schadet man sich damit  selbst. Ein Gehaltsverzicht schadet einem auch langfristig bei der Rente, und beim Arbeitslosengeld, das immer auf Grundlage der letzten Gehälter berechnet wird.

Ist man sich als Arbeitnehmer unsicher, oder steht man kurz vor der Kündigung, sollte man möglichst bald mit einem auf Kündigung und Abfindung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeit sprechen und Rat einholen.

Hat man die Kündigung bekommen, sollte man den Anwalt am selben Tag anrufen, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat. Der Zugang der Kündigung löst wichtige Fristen aus, unter anderem die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage, die der Arbeitnehmer alle einhalten sollte, um seine Vorteile bei einer Kündigungsschutzklage optimal zu nutzen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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