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Google-Bewertung ausschalten? Wieso geht Abschalten nicht ☝

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Einzelne negative Google-Bewertungen können nicht einfach ausgeschaltet oder gelöscht werden, da Google technisch und rechtlich eine solche Funktion nicht bietet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf das Entfernen einer Rezension oder die Abschaltung des gesamten Firmenprofils. Eine juristische Löschung ist jedoch möglich, wenn die Bewertung rechtswidrig ist, etwa bei der Verbreitung von Unwahrheiten oder dem Vorliegen von datenschutzrechtlichen Verstößen. Positive Bewertungen sollten immer beantwortet werden, während bei negativen, aber zulässigen Bewertungen eine kurze Antwort empfohlen wird. Unzulässige Bewertungen können durch einen erfahrenen Rechtsanwalt gelöscht werden. Für Unterstützung im Umgang mit Google-Bewertungen, einschließlich einer kostenfreien Ersteinschätzung, bietet Fachanwalt-IT Recht Thomas Feil profesionelle Hilfe an.

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Wenn Sie auf Google negativ bewertet worden sind, möchten Sie das Profil am liebsten gänzlich abschalten. Die Bewertungen einfach ausschalten wäre zu schön.

Geht aber nicht. Und darauf können Sie sich verlassen.

Ich zeige Ihnen auch, wieso das so ist. Lernen Sie daher, sich mit schlechten Rezensionen professionell zu beschäftigen (antworten oder Eintrag löschen lassen), damit Ihr Außenauftritt verbessert werden kann. 

Gern helfe ich Ihnen dabei.

Wieso kann ich eine einzelne Bewertung bei Google nicht ausschalten?

Sie möchten eine einzelne Rezension bei Google ausschalten. Das wird nicht funktionieren, denn Google bietet diese Möglichkeit einfach nicht.

Google selbst hat ein Interesse daran, möglichst viele Bewertungen online zu stellen und dort bestehen zu lassen. Das Abschalten einzelner kritischer Rezensionen wäre also für Google interessenwidrig.

Daher gibt es rein technisch diese Möglichkeit nicht.

Rechtlich dazu zwingen kann ich Google auch nicht. Denn grundsätzlich darf Google eine Bewertung veröffentlichen und es gibt keinen Rechtsanspruch auf das Ausschalten einer einzelnen Bewertung „einfach so“.

Aber es gibt Möglichkeiten, rechtswidrige Bewertungen juristisch zu löschen. Dazu finden Sie unten weitere Informationen. Bei Rückfragen können Sie mich jederzeit kontaktieren.

Kann ich die Bewertungsmöglichkeit insgesamt abschalten?

Das ganze Firmenprofil abschalten wäre ein weiterer Weg, sich vor schlechten Bewertungen zu retten. Geht aber auch nicht. 

Google bietet diese Möglichkeit technisch nicht an. Ein Unternehmensprofil zu deaktivieren funktioniert nicht.

Und genau wie bei der einzelnen Bewertung gibt es auch bei allen Bewertungen keinen Rechtsanspruch auf „Nichterwähnung bei Google“. Menschen dürfen über Ihr Unternehmen daher Firmenprofile anlegen und Google darf diese veröffentlichen.

Es bleibt daher dabei, dass man bei Google nicht einfach ausschalten und abschalten kann, wie man es gern hätte. Hier ist der einzige Weg, sich juristisch gegen rechtswidrige Rezensionen zu wehren – dies ist oft sehr gut möglich.


FAQ Google-Bewertungen löschen – Die 40 wichtigsten Fragen und Antworten


Wie reagiere ich professionell auf Rezensionen bei Google?

Bevor Sie eine Bewertung löschen lassen möchten, sollten Sie grundsätzlich lernen, mit Rezensionen umzugehen. Hierzu gebe ich Ihnen einige brauchbare Tipps:

  1. Positive Bewertungen bei Google immer beantworten! Das macht einen guten Eindruck. Ich erlebe häufig, dass gute Einträge gar nicht beachtet werden. Das ist doch schade.
  2. Negative, zulässige Bewertungen auch beantworten! Aber halten Sie sich kurz. Die Öffentlichkeit ist kein Ort für lange Auseinandersetzungen. Lange Antworten wirken hilflos.
  3. Google-Richtlinien für Rezensionen lesen. Dort steht beispielsweise, dass Sie als Arbeitgeber bei Google nicht negativ bewertet werden dürfen. Nutzen Sie die Bewertungsregeln von Google für Ihren Vorteil.
  4. Negative, unzulässige Bewertungen durch einen erfahrenen Rechtsanwalt löschen lassen!

Beim letztgenannten Punkt kommt es darauf an, ob eine Rezension rechtswidrig ist. Wenn ja, kann sie gelöscht werden. Arbeiten Sie sich daher etwas in die Thematik ein, damit Sie die Situation einschätzen können.

thomas-feil.de

Fachanwalt-IT Recht Thomas Feil

Ich setze Ihr Recht durch!

Unzulässige Bewertung durch einen Anwalt löschen lassen!

Eine rechtswidrige, also unzulässige Rezension kann ein erfahrener Rechtsanwalt für Sie löschen lassen. Das ist das Gleiche, als würde man die Bewertung ausschalten oder abschalten.

Rechtswidrig ist eine Bewertung u. a., wenn eine der folgenden Gründe gegeben sind:

  1. Strafrechtlich relevante Inhalte sind in der Rezension vorhanden. Beispiel: Beleidigung, Bedrohung, üble Nachrede oder Verleumdung.
  2. Unwahrheiten werden über Sie verbreitet. Alles, was faktisch nicht stimmt, ist unzulässig und kann gelöscht werden.
  3. Personenbezogene Daten über Sie oder Ihre Mitarbeiter werden veröffentlicht. Dies ist wahrscheinlich ein Datenschutzverstoß und kann daher dazu führen, dass Google die Bewertung ausschalten muss.
  4. Die bewertende Person ist gar nicht Ihr Kunde. Dann muss Google die Bewertung abschalten, da nur Kunden oder solche Personen, die eine echte Erfahrung mit Ihnen gemacht haben, rezensieren dürfen.

Meine Kanzlei hilft Ihnen!

Falls Sie Unterstützung bei Google benötigen, können Sie mich jederzeit kontaktieren. Schicken Sie mir den Link zu Ihrem Google-Profil oder ein Screenshot der Bewertung. 

Ich melde mich dann mit einer kostenfreien Ersteinschätzung zurück. Dabei erfahren Sie, ob man die Bewertung löschen, ausschalten oder abschalten kann

Auf dieser Grundlage können Sie fundiert eine Entscheidung treffen, ob ich den Fall für Sie bearbeiten soll. 

Foto(s): Feil

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