Veröffentlicht von:

Bewertung bei Google löschen? Ich helfe sofort!

  • 8 Minuten Lesezeit
Diese Rechtsanwaltskanzlei ist auf Reputationsrecht spezialisiert und unterstützt Mandanten bundesweit beim Löschen negativer Google-Bewertungen. Es wird unterschieden zwischen unzulässigen, unwahren Tatsachenbehauptungen, die gelöscht werden können, und Meinungsäußerungen, die unter bestimmten Umständen (wie z.B. Schmähkritik) ebenfalls löschbar sind. Die Kanzlei bietet eine kostenfreie Erstberatung an, um einzuschätzen, ob und wie eine negative Bewertung entfernt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht jede schlechte Kritik juristisch bekämpft werden muss, jedoch anonyme, geschäftsschädigende Einträge oft eine Löschung rechtfertigen. Der Artikel erklärt auch den Selbsthilfeprozess für Bewertungsverfasser und -empfänger, darunter das Melden bei Google und die Kontaktaufnahme mit dem Google-Support. Zudem wird diskutiert, wann die Einschaltung eines Anwalts bei schlechten Bewertungen sinnvoll sein kann, wobei Faktoren wie die Plattform, der Bewertungsinhalt und vorangegangene Lösungsversuche berücksichtigt werden müssen.

Sie wurden bei Google mit einer negativen Bewertung bedacht und möchten diese löschen lassen? Seitdem der schlechte Eintrag bei Google veröffentlicht worden ist, merken Sie weniger Anfragen oder Umsatz? 

Dann sind Sie bei mir richtig. Meine Kanzlei ist auf das Reputationsrecht spezialisiert und hilft Mandanten bundesweit dabei, sich gegen negative Bewertungen effektiv zur Wehr zu setzen. 

Ich habe bereits eine Vielzahl von schlechten Einträgen auf Google für meine Mandanten löschen lassen und helfen auch Ihnen weiter, wenn Sie rechtliche Unterstützung diesbezüglich benötigen. 

Gern höre ich von Ihnen und schaue mir Ihren Fall im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung zunächst unverbindlich an.

Welche Fälle der negativen Bewertung auf Google gibt es grundsätzlich?

Grundsätzlich können schlechte Bewertungen auf Google oder sonstigen großen Bewertungsportalen in folgende Kategorien unterteilt werden:

  1. Negative Bewertung hinsichtlich der Dienstleistung/Ware an sich
  2. Schlechter Eintrag bezüglich des Erstkontakts/Kundensupports
  3. Persönliche Einschätzungen der zwischenmenschlichen Beziehung (z. B. bei Ärzten)
  4. Bewertung hinsichtlich sonstiger Umstände (z. B. Inneneinrichtung einer Kanzlei)

Ganz gleich, auf welche Kategorie von schlechten Einträgen sich Ihr Fall bezieht, juristisch gesehen muss immer die gleiche Frage gestellt werden – enthält die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik, oder liegt eine Meinungsäußerung in zulässiger Form vor?

Googles Interesse beachten

Google selbst hat natürlich ein Interesse daran, möglichst viele Bewertungen – egal ob positiv oder negativ – zu sammeln und so zur Anlaufstelle für Interessierte aller Art zu werden, die Informationen zu Waren und Dienstleistungen suchen. 

Google ist also im Grunde auf der Seite der bewertenden Personen und möchte im Regelfall nicht löschen. 

Mir berichten viele Betroffene, dass sie nach umfangreichen Schriftwechsel mit Google nicht weiterkommen, oder dass Google nicht auf Löschungsersuche wie gewünscht reagiert.

Allerdings muss sich auch Google bei einer negativen Bewertung an geltendes Recht und die Rechtsprechung halten.

Rechtliche Betrachtung bezüglich schlechtem Eintrag bei Google!

Bei einer negativen Bewertung auf den Bewertungsplattformen von Google sollten sich Betroffene zunächst an folgende Unterscheidung in juristischer Hinsicht gewöhnen und diese verstehen:

Es gibt Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen. Tatsachenbehauptungen beinhalten Aussagen, die grundsätzlich dem Beweis zugänglich sind, wohingegen Meinungsäußerungen ein Werturteil darstellen.

Die Grenzen sind nicht immer klar. Einige Beispiele mögen die Unterscheidung grundsätzlich belegen.

Beispiel für eine Tatsachenbehauptung: „Die Arztpraxis hatte um 8 Uhr nicht geöffnet!“

Hier ist klar, dass eine Tatsache behauptet wird, denn die Frage, ob die Arztpraxis um 8 Uhr geöffnet hatte, lässt sich beweisen (regelmäßige Öffnungszeiten, Zeugenaussagen etc.).

Beispiel für eine Meinungsäußerung: „Der Handwerker war unfreundlich!“

Hier ist ersichtlich, dass ein Werturteil der Bewertung zugrunde liegt, denn die Frage, ob jemand freundlich oder unfreundlich auftritt, ist grundsätzlich nicht einem Beweis zugänglich, sondern hängt vom persönlichen Empfinden hinsichtlich der Eigenschaft Freundlichkeit ab.

Teilweise kann es sein, dass sich Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung vermischen oder einander bedingen.

Was ist auf Google hinsichtlich einer negativen Bewertung erlaubt? Wann kann man sie löschen lassen?

Grundsätzlich sind unwahre Tatsachenbehauptungen unzulässig und können als Bewertung gelöscht werden – da hilft auch die dominante Marktmacht von Google nicht weiter. Auf Google dürfen über Sie also keine Lügen verbreitet werden, ganz gleich, ob die Lüge schwer wiegt oder eine Banalität umfasst. 

Ein negativer Eintrag auf Google, in dem beispielsweise steht, dass Ihr Unternehmen nur junge Menschen einstellt, obwohl dies nicht der Fall ist, kann gelöscht werden. 

Und zwar ohne große Probleme. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass Bewertungsportale rechtliche Ersuche erst dann ernst nehmen, wenn eine Anwaltskanzlei sich meldet. 

Aber auch Meinungsäußerungen können unzulässig und somit einem Löschen grundsätzlich zugänglich sein. 

In Fällen der Schmähkritik ist ein Löschen möglich. Schmähkritik bezeichnet Werturteile, die nicht mehr einer sachlichen Diskussion dienen, sondern nur noch der Diffamierung einer Person. 

Muss ich jede schlechte Bewertung bei Google unbedingt löschen lassen?

Nicht jede Kritik muss sofort juristisch bekämpft werden – es kann gut sein, dass ein Eintrag auf Google durchaus berechtigt ist und Sie davon sogar lernen können. 

Allerdings nutzen viele Menschen das Internet in anonymer Weise, um Frust abzubauen, sich in unangemessener Weise zu rächen oder anderen schlicht und ergreifend einfach nur zu schaden. 

In solchen Fällen sollte ein Löschen erwogen werden, da die Auswirkungen von schlechten Einträgen in beliebten Portalen teilweise gravierende geschäftliche Auswirkungen haben können.

Wie ist vorzugehen, wenn eine negative Bewertung auf Google auftaucht und ich sie löschen lassen möchte?

Ich rate Betroffenen eines schlechten Eintrags im Internet grundsätzlich dazu, den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen. Ihr Rechtsanwalt kann die Bewertung juristisch gekonnt einordnen und, wenn möglich, ein Löschen mit Nachdruck insbesondere zeitnah realisieren. 

Meine Kanzlei bietet eine kostenfreie Erstberatung an. Konkret bedeutet dies: Sie schicken mir den Link zu der in Frage stehenden, negativen Bewertung bei Google und ich schaue mir unverbindlich an, ob es überhaupt eine Chance gibt, diese löschen zu lassen.

Ich teile Ihnen meine Einschätzung unverzüglich mit, sodass Sie wissen, wie der Fall grundsätzlich juristisch einzuordnen ist. Sehe ich realistische Chancen, das Löschen durchführen zu können, übernehmen ich dies auf Wunsch Ihrerseits gern für Sie. 

Nutzen Sie meinen kostenfreien Service, um die Bewertungssituation einschätzen zu können und bei Bedarf mit meiner Hilfe effektiv gegen den Eintrag bei Google vorzugehen.

Bewertung bei Google löschen? Ich helfe sofort!


Um eine Bewertung bei Google löschen zu lassen, gibt es spezifische Schritte, die Sie befolgen sollten. Ob Sie ein Unternehmen besitzen, für das die Bewertung abgegeben wurde, oder die Person sind, die die Bewertung verfasst hat, hier sind die Vorgehensweisen für beide Szenarien:

Wenn Sie der Verfasser der Bewertung sind:

  1. Zu Google Maps oder Google My Business gehen: Öffnen Sie Google Maps oder die Google My Business-Webseite.
  2. Anmelden: Melden Sie sich mit dem Google-Konto an, mit dem Sie die Bewertung verfasst haben.
  3. Zur Bewertung navigieren: Gehen Sie zu "Ihre Beiträge" oder "Bewertungen".
  4. Bewertung finden und löschen: Suchen Sie die Bewertung, die Sie löschen möchten, und wählen Sie die Option zum Bearbeiten oder Löschen. Bestätigen Sie, dass Sie die Bewertung entfernen möchten.

Wenn Sie der Inhaber des Unternehmens sind:

  • Bewertung melden: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Bewertung gegen die Richtlinien von Google verstößt (z.B. Spam, beleidigendes Material), können Sie sie direkt bei Google melden:

    • Öffnen Sie Google Maps oder Google My Business.
    • Suchen Sie Ihr Unternehmen und gehen Sie zu den Bewertungen.
    • Finden Sie die fragliche Bewertung.
    • Klicken Sie auf die drei Punkte neben der Bewertung und wählen Sie „Melden“.


  • Rechtliche Schritte: In seltenen Fällen, wenn eine Bewertung rechtswidrig ist (z.B. Verleumdung), können Sie auch rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Eine Rechtsberatung kann klären, ob dies in Ihrem Fall angebracht und erfolgversprechend ist.

  • Professionell antworten: Während Sie darauf warten, dass Google Ihre Meldung bearbeitet, ist es oft hilfreich, professionell auf die Bewertung zu antworten. Eine wohlüberlegte Antwort kann zeigen, dass Sie das Feedback ernst nehmen und bereit sind, an Verbesserungen zu arbeiten.

  • Google-Support kontaktieren: Wenn die Bewertung offensichtlich gegen die Richtlinien verstößt und nicht automatisch entfernt wird, versuchen Sie, den Google-Support direkt zu kontaktieren, um weitere Unterstützung zu erhalten.

Wichtige Punkte:

  • Geduld ist wichtig: Der Prozess der Überprüfung und Entfernung einer Bewertung durch Google kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Nicht alle Bewertungen werden entfernt: Google entfernt nur Bewertungen, die eindeutig gegen die Richtlinien verstoßen. Meinungsverschiedenheiten oder negative Erfahrungen allein sind oft kein ausreichender Grund für eine Löschung.
  • Bauen Sie positive Bewertungen auf: Eine effektive Methode, um den Einfluss einer negativen Bewertung zu minimieren, ist die Förderung positiver Bewertungen von zufriedenen Kunden.

Der Umgang mit Bewertungen kann herausfordernd sein, aber durch proaktives Management Ihrer Online-Reputation können Sie das Vertrauen in Ihr Unternehmen stärken.

Brauche ich einen Anwalt, um als Unternehmen eine schlechte Bewertung löschen zu lassen?

Ob Sie einen Anwalt benötigen, um als Unternehmen eine schlechte Bewertung löschen zu lassen, hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der Plattform, auf der die Bewertung veröffentlicht wurde (z.B. Google, Yelp, Jameda), dem Inhalt der Bewertung und Ihren bisherigen Bemühungen, die Angelegenheit zu lösen. Hier sind einige Überlegungen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können:

1. Bewertung selbstständig melden

Zunächst sollten Sie versuchen, die Bewertung direkt bei der Plattform zu melden, falls sie gegen die Nutzungsbedingungen verstößt (z.B. bei Beleidigungen, Falschinformationen, Spam). Viele Plattformen haben ein Verfahren zur Meldung von Inhalten, das ohne rechtliche Unterstützung genutzt werden kann.

2. Reaktion auf die Bewertung

Oft ist es wirksam, professionell auf eine negative Bewertung zu reagieren, um Ihre Seite der Geschichte darzulegen oder Missverständnisse zu klären. Dies kann potenzielle Kunden beruhigen, die die Bewertung lesen.

3. Wann ein Anwalt sinnvoll sein kann

Ein Anwalt kann in folgenden Fällen sinnvoll sein:

  • Diffamierung: Die Bewertung enthält falsche Aussagen, die Ihrem Unternehmen ernsthaften Schaden zufügen können.
  • Keine Reaktion der Plattform: Wenn die Plattform auf Ihre Meldung der Bewertung nicht reagiert oder diese nicht entfernt wird, obwohl sie eindeutig gegen die Richtlinien verstößt.
  • Komplexere Rechtsfragen: Die Bewertung wirft komplexere rechtliche Fragen auf, z.B. bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts oder bei geschäftsschädigenden Behauptungen.

4. Rechtliche Schritte

Ein Anwalt kann Sie über die rechtlichen Schritte informieren, die in Ihrem spezifischen Fall möglich sind, und Ihnen helfen, entsprechende Schreiben zu verfassen oder rechtliche Schritte einzuleiten. Dies kann von einer formalen Aufforderung zur Löschung der Bewertung bis hin zu rechtlichen Klagen reichen, falls die Bewertung rechtswidrig ist.

5. Kosten-Nutzen-Abwägung

Die Inanspruchnahme eines Anwalts verursacht Kosten. Es ist wichtig zu bewerten, ob der potenzielle Nutzen einer Löschung die Kosten und den Aufwand rechtfertigt. Manchmal kann es effektiver sein, den Schwerpunkt auf das Sammeln positiver Bewertungen zu legen, um die Auswirkungen einer negativen Bewertung zu minimieren.

6. Reputationsmanagement

In vielen Fällen kann es hilfreicher sein, in professionelles Reputationsmanagement zu investieren, anstatt rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Experte für Online-Reputation kann Strategien empfehlen, um das Online-Bild Ihres Unternehmens zu verbessern.

Bevor Sie einen Anwalt einschalten, prüfen Sie die oben genannten Punkte und bewerten Sie, ob weniger drastische Maßnahmen zur Lösung des Problems beitragen können. Ein Anwalt sollte in Betracht gezogen werden, wenn die Situation komplex ist oder wenn frühere Bemühungen, die Bewertung zu entfernen, gescheitert sind.

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Foto(s): Feil

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Thomas Feil

Beiträge zum Thema