Google Bewertung löschen bei unwahrer Tatsachenbehauptung (hier: unwahre Behauptung eines Produktmangels)

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Unwahre Tatsachenbehauptungen machen Google Bewertungen löschbar. Wir geben mit diesem Artikel Hinweise und konkrete Handlungsempfehlungen für Betroffene


Google ist unstreitig mit sehr großem Abstand die am häufigsten genutzte Suchmaschine weltweit und wird bereits als Synonym der Internetsuche verwendet. Mit einem Google MyBuisness Profil bietet Google den Unternehmern die Möglichkeit an, von Googles Reichweite zu profitieren und dadurch Kunden zu gewinnen. Die Kunden können ihre Zufriedenheit und Erfahrungen mit einer Google Bewertung widerspiegeln. Laut Statistiken vertrauen rund 85% der Google-Nutzer auf Google Bewertungen und Empfehlungen! Angesammelte positive Bewertungen geben dem Google-Algorithmus das Signal, dass ein Unternehmen oft besucht wird und bei den Kunden beliebt ist. Dadurch steigt das Google-Ranking und somit die eigene Reichweite.


Negative Google Bewertungen schaden dem Unternehmen, der Reichweite und sogar den Mitarbeitern. Doch nicht jede negative Google Bewertung ist berechtigt.


Sind Sie auch von negativen Google Bewertungen betroffen und wissen nicht, was Sie dagegen tun können? Mit unserer neuen Reihe „Löschung von negativen Google Bewertungen“ zeigen wir Ihnen die verschiedenen Situationen, an denen die deutschen Gerichte der Löschung der Google Bewertungen zugesagt haben.


Urteil des Oberlandesgericht München aus 2014


Wenn in einigen Ihrer negativen Google Bewertungen Ihre Produkte unwahr, unzutreffend beschrieben oder mit Absicht schlecht gemacht werden, dann ist diese Entscheidung des OLG München die Lösung für Ihr Problem!


Das Wichtigste in Kürze vorab: 

Tatsachenbehauptungen in Bewertungen müssen zum einen wahr sein und zum anderen vom Bewerter nachgewiesen werden können.


Der Kläger erhielt über die Online-Marktplattform eBay die folgende negative Bewertung:


„Die Gewinde mussten wegen Schwergängigkeit nachgeschnitten werden“


Betroffen war ein Artikel des Klägers, der eine Halterung für Bimini mit Schnellverschluss verkaufte. Da der Kläger den Bewertenden kannte, sprach er zunächst eine eigene Unterlassungsaufforderung aus. Da diese erfolglos verblieb, beauftragte der Kläger einen Rechtsanwalt mit der Geltendmachung seiner außergerichtlichen Interessen. Auch die anwaltliche Abmahnung blieb fruchtlos, wodurch der Kläger zur Klage gegriffen hat.


Nach über einem Jahr gerichtlicher Auseinandersetzung hat das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 28.10.2014, Aktenzeichen: 18 U 1022/14 entschieden, dass die negative Bewertung einen unzutreffenden Eindruck eines Produktmangels erweckt und daher zu entfernen und unterlassen sei. Hierbei konnte der dortige Beklagte nicht nachweisen, dass solch ein Mangel tatsächlich vorlag.


Dieses Urteil lässt sich auf alle negativen Bewertungen projizieren, in denen es um das Thema von (unwahren) Tatsachenbehauptungen geht, also auch auf Ihre negativen Google Bewertungen!


Negative Google Bewertung erhalten? Das zeigt unsere Praxis


Wir sind spezialisiert auf die Löschung von Google Rezensionen und haben bereits Erfahrungen mit Mandanten gesammelt, die von negativen Google Bewertungen aufgrund von angeblichen Produktmängel betroffen waren. erer Hilfe die negativen Google Bewertungen schnell, preiswert und professionell entfernen lassen.


Warum nicht selbst löschen?

Von einer Löschung aus eigener Hand oder durch eine Agentur raten wird grundsätzlich aus den folgenden Gründen ab:

  • Google neigt aus unserer eigenen Erfahrung dazu, Beschwerden von betroffenen Unternehmen nicht oder nicht so schnell zu bearbeiten, als wenn der Antrag auf Löschung der unberechtigten Google Bewertung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt eingereicht wird.


  • Mit der falschen Argumentation wird Google mit hoher Wahrscheinlichkeit die Löschung der negativen Bewertung verweigern.


  • Angeblich auf die Löschung von negativen Bewertungen spezialisierte Agenturen sind nicht berechtigt, die Löschung von negativen Bewertungen vorzunehmen. Aufgrund der rechtlichen Schwierigkeiten darf die Löschung von negativen Bewertungen nur durch einen Rechtsanwalt ausgeführt werden (siehe hierzu LG Hamburg, Urteil v. 28.06.2019 – 315 O 255/18)


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung zu erreichen.


Hierbei unterstützen wir Sie gerne zum günstigen Festpreis (im Paket ab 38.- € zzgl. MwSt. je eingereichter/beanstandeter Bewertung).


Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall negative Bewertungen auf Google erfolgreich löschen lassen können.

Das Team der Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.


Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.

Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke


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