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Google Bewertung löschen lassen: Formular? Wo findet man es?

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Wiederholt bin ich im Hinblick auf eine weitere Publikation gefragt worden, wo man denn dieses verheißungsvolle Formular zum löschen lassen von Google-Bewertungen bzw. Google-Rezensionen findet. Jenes Formular, mit dem man laut vereinzelter Gerüchte jede Google-Bewertung mit hinreichender Erfolgsaussicht gelöscht bekommt.

„Gerne“ komme ich dieser Anfrage auch hiermit noch einmal nach: Das Google-Formular

Vorsicht beim Tätigwerden auf eigene Faust bei Google-Rezensionen

Ich habe das vorgenannte „Gerne“ bewusst mit Gänsefüßchen ummantelt, da ich doch leichte Bauchschmerzen dabei habe. Insoweit werden Löschwillige ja gewissermaßen zu einem selbstständig in die Wege geleiteten „konkreten“ Lösch-Antrag verleitet.

Und der scheitert erfahrungsgemäß in aller Regel.

Gerechtigkeitsempfinden und Recht klaffen nämlich gerade im Bereich der Internet-Bewertungen auseinander wie kaum anderswo. Wer auf eigene Faust bei Google interveniert – teils auch parallel auf die Bewertung öffentlich antwortet – schießt sich regelmäßig sogar ein Eigentor.

Denn es kommt insoweit erschwerend hinzu: Ein eigens in die Wege geleiteter Lösch-Antrag ohne tiefere Rechtskunde macht die Löschung der Google-Bewertung mitunter selbst für einen nachfolgend konsultierten und im Thema befindlichen Anwalt schwierig bis unmöglich.

Google-Formular kein Zaubermittel zum Löschen von Google-Bewertungen 

Zunächst erstaunt es natürlich, dass man das eigens von Google bereitgestellte vermeintliche Lösch-Formular (scheinbar nach wie vor) nur auf ungewöhnlich kompliziertem Wege vorfindet. Wo doch die Internet-Big-Player – allen voran Google – ansonsten sehr viel Wert auf eine schnelle und intuitive Auffindbarkeit legen.

Warum dies vorliegend anders sein mag, kann nur spekuliert werden. Und ist spätestens jetzt auch im Grunde egal. Schließlich haben Sie das Formular nunmehr „griffbereit“.

Gleichwohl sind Sie damit aber ehrlich gesprochen der intendierten Löschung der Google-Bewertung noch kein Stück näher. Insoweit lässt sich jedenfalls konstatieren, dass die schwierige Auffindbarkeit des Formulars keineswegs darin begründet liegt, dass Google den Löschwilligen die eierlegende Wollmilchsau in Sachen Entfernen von Google-Bewertungen vorenthalten möchte.

Zwar mag es sein, dass die über das Formular übermittelte Lösch-Anfrage resp. Lösch-Aufforderung fortan bei einem „themennäheren“ Google-Mitarbeiter landet (auch diesbzgl. lässt sich nur spekulieren, da mir die internen Prozesse von Google nicht bekannt sind). Damit wäre aber noch nichts gewonnen.

Sollte die vorgenannte Spekulation zutreffend sein, wären die Erfolgsaussichten hinsichtlich einer Löschung der Google-Bewertung tendenziell sogar noch einmal gemindert. Denn einen im Thema befindlichen bzw. diesbzgl. speziell geschulten Google-Mitarbeiter wird man ohne eigene tiefergehende Kenntnis des relevanten Rechts besonders schwer zur Entfernung einer Google-Rezension bewegen können.

Das Formular nützt primär Google

Im Kern wird Google mit dem bereitgestellten Formular wohl allein eine gewisse Automatisierung bzw. Verschlankung der internen Bearbeitungsprozesse verfolgen. Nicht mehr, nicht weniger. An der komplexen Rechtslage und den Erfolgsaussichten im Hinblick auf einen Lösch-Antrag vermag das Google-Formular allerdings nichts zu ändern.

Insoweit gilt weiterhin (ob mit Formular oder ohne Formular): Die einschlägige Rechtsprechung und Beweislastverteilung muss sinnvoll auf den konkreten Einzelfall „angewendet“ werden. Meinung und Tatsachenbehauptung präzise voneinander abgegrenzt werden (das fällt Rechtslaien erfahrungsgemäß besonders schwer). Wenn man bereits hieran scheitert, wird Google kaum einmal eine Bewertung löschen. 

Das gilt insbesondere dann, wenn auf Google-Seite ein Volljurist die Löschaufforderung entgegennimmt. Und die „Chance“, dass der Löschantrag auf dem Tisch bzw. PC eines entsprechenden (hochqualifizierten) Juristen der Google-Rechtsabteilung landet, dürfte bei Nutzung des Formulars noch einmal größer sein. Somit schießt man sich ggf. ein weiteres Eigentor, wenn man als Rechtslaie via Google-Formular die Löschung der Bewertung beantragt.

Es lässt sich abschließend konstatieren: Google hat auch und insbesondere im Bereich der Google-Bewertungen bzw. Google-Rezensionen nichts zu verschenken. Google hat ein hohes Eigeninteresse am Bestand der Bewertungen. Demnach ist das von Google bereitgestellte Formular kein Service-Geschenk an den Kunden, sondern nützt primär allein Google.

Kostenlose Erstbewertung Ihrer Google-Bewertungen 

  1. Gerne bewerte ich Ihren Fall bzw. Ihre Rezension zunächst im Rahmen einer kostenlosen „Erstbewertung“. Insoweit verweise ich Sie auf ein Formular, das gewissermaßen erfolgversprechender als das vorgenannte Formular sein kann: Das nachstehende Kontaktformular oder per E-Mail an info@nocon-recht-digital.de.
  2. Grundsätzlich genügt es für eine Ersteinschätzung bereits, wenn Sie mir einen Link zu der entsprechenden Google-Bewertung übersenden (oder auch nur den Link zum betroffenen Bewertungsprofil unter Angabe der konkreten Google-Rezension).

RA Robin Nocon, Recht. Digital.


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