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Google-Bewertung: Was ist erlaubt? Was ist verboten?

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In dem Artikel wird erklärt, was in einer Google-Rezension rechtlich erlaubt und was verboten ist, sowohl aus Sicht des Bewertenden als auch des bewerteten Unternehmens. Der Autor betont, dass Meinungsfreiheit ihre Grenzen hat, insbesondere wenn es um unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik oder rechtswidrige Inhalte wie Beleidigungen, Bedrohungen oder diskriminierende Aussagen geht. Zudem werden die Google-Richtlinien erläutert, die zusätzliche Vorgaben zu Bewertungen machen, beispielsweise das Verbot von illegalen Inhalten oder beleidigenden Äußerungen. Unternehmen haben die Möglichkeit, sich gegen unerlaubte Bewertungen rechtlich zu wehren, wobei der Artikel die Inanspruchnahme eines erfahrenen Rechtsanwalts für IT-Recht empfiehlt. Der Autor bietet Interessenten eine kostenfreie Erstberatung an und betont die Wichtigkeit, sowohl das deutsche Recht als auch die Google-Richtlinien zu kennen, um effektiv gegen nicht erlaubte Rezensionen vorzugehen.

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Sie möchten wissen, was in einer Google-Rezension erlaubt ist und was nicht? Dies ist sowohl aus Sicht der bewertenden Person als auch aus Sicht des bewerteten Unternehmens interessant und wichtig.

Gerne zeige ich Ihnen auf, was rechtlich und nach den Google-Richtlinien erlaubt ist.

Bei Rückfragen können Sie sich gern an meine Kanzlei wenden. Schildern Sie mir Ihren Fall oder Ihre Frage unverbindlich per Mail und ich melde mich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück. So wissen Sie für Ihren Einzelfall, was erlaubt ist und was nicht.


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Wonach bemisst sich, was in einer Google-Bewertung erlaubt ist und was nicht?

Grundsätzlich könnte man denken, es sei in einem freien Land alles erlaubt und so könne man auch in einer Rezension bei Google schreiben, was man will. Dem ist aber nicht so.

Die Meinungsfreiheit ist zwar sehr weitgehend, dennoch gibt es Grenzen. Für Tatsachen wiederum gilt die Meinungsfreiheit bereits nicht, denn Tatsachenbehauptungen sind keine Meinungen.

Rahmenbedingungen geben sowohl das deutsche Recht als auch die Google-Richtlinien. Diese beiden Systeme zeigen deutlich, was in einer Google Bewertung erlaubt und verboten ist. Wohl dem, der die „Spielregeln“ kennt.

Im schlimmsten Fall kann eine bewertende Person sich mit einem Eintrag bei Google sogar strafbar machen. Oder aber zivilrechtliche Konsequenzen wie eine Abmahnung oder Klage zu spüren bekommen. Unternehmen sind bezüglich Google-Rezensionen jedenfalls nicht schutzlos gestellt und können sich effektiv gegen nicht erlaubte Einträge wehren.


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Deutsche Rechtslage zeigt, was in einem Eintrag bei Google rechtlich erlaubt ist!

Gemäß den deutschen Gesetzen lassen sich einige Rahmenbedingungen für Rezensionen auf Google ausmachen. Wichtig hierbei ist die Unterscheidung zwischen zivilrechtlich erlaubten und strafrechtlich erlaubten Bewertungen.

Zivilrechtlich ist es so, dass unwahre Tatsachenbehauptungen immer unzulässig sind. Lügen in einer Google-Bewertung sind daher niemals erlaubt. Sie können zivilrechtlich geahndet werden. Selbst kleinste unwahre Tatsachenbehauptungen sind unzulässig.

Meinungen sind grundsätzlich erlaubt, dürfen aber die Grenze zur Schmähkritik nicht überschreiten. Schmähkritik wiederum ist gegeben, wenn die Aussage nur noch der Diffamierung der bewerteten Person und keiner sachlichen Diskussion mehr dient. Diese Art von diffamierender Aussage ist nicht erlaubt.

Auch ist immer zu prüfen, ob die Bewertung bei Google tatsächlich von einem echten Kunden stammt – wenn nicht, könnte sie mitunter nicht erlaubt sein. Hiergegen lässt sich dann hervorragend und effektiv juristisch vorgehen.

Strafrechtlich sind einige Rezensionen verboten. So beispielsweise ist ein Eintrag bei Google nicht erlaubt, der üble Nachrede, Verleumdung, Beleidigungen oder Bedrohungen enthält. Auch falsche Verdächtigung ist ein Straftatbestand, der in etlichen Bewertungen zu finden ist. All dies ist nicht erlaubt und kann zur Strafanzeige führen.

Ein erfahrener Rechtsanwalt kann Unternehmen dabei helfen, sich gegen rechtswidrige Einträge zur Wehr zu setzen. Nicht erlaubte Bewertungen muss sich niemand bei Google gefallen lassen. 

Google-Richtlinien erlauben dies und jenes in einer Rezension – gut zu wissen!

Neben den deutschen Gesetzen ist auch interessant zu erfahren, dass Google selbst Bewertungsregeln aufgestellt hat. Diese zeigen an, was Google als erlaubt und verboten ansieht.

Der Richtlinienkatalog von Google ist lang und detailliert. Hier nur einige Beispiele von Rezensionen, die nach Ansicht von Google nicht erlaubt sind und daher auf der Plattform nicht geduldet werden:

  1. Diskriminierende Aussagen in einer Google-Bewertung sind nicht erlaubt.
  2. Illegale Inhalte in einer Rezension sind nicht erlaubt (dies zielt insb. auf nationale Straftatbestände ab, siehe oben).
  3. Negative Äußerungen über den Arbeitgeber sind in einem Google-Eintrag nicht gestattet.
  4. Anzügliche Inhalte sind in einem Eintrag verboten.

Es sind viele weitere Fallkonstellationen von nicht erlaubten Einträgen aufgelistet. Die gesamten Richtlinien können auf der Website von Google frei eingesehen werden.

Google achtet auf die Einhaltung der eigenen Richtlinien – jedoch meiner Erfahrung nach erst, wenn man juristisch fundiert auf einen Verstoß gegen die Bewertungsregeln aufmerksam macht.

Vorgehen gegen unerlaubte Bewertungen auf Google!

Berechtigte Kritik muss man sich anhören können – unerlaubte Bewertungen hingegen sollte sich kein Unternehmen bieten lassen. Denn es handelt sich bei dieser Art von Eintrag bei Google ja um Inhalte, die zivilrechtlich, strafrechtlich oder bezüglich der Google-Richtlinien einen Rechtsverstoß darstellen.

Die bewertenden Personen können daher Kritik äußern, müssen sich aber an die Rahmenbedingungen halten.

Unternehmen können juristisch gegen rechtswidrige und unerlaubte Einträge bei Google vorgehen. Hierfür sollte ein erfahrener Rechtsanwalt juristisch fundierte Löschanträge stellen. Notfalls kann auch ein Gerichtsverfahren angestrengt werden.

Meine Kanzlei bietet eine kostenfreie Erstberatung an. Schildern Sie mir Ihren Fall unverbindlich per E-Mail und ich melde mich zeitnah zurück. Ich teile Ihnen mit, ob die in Frage stehende Bewertung erlaubt ist oder nicht.

Foto(s): Feil

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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