Google Bewertungen mit Agentur löschen lassen und dann noch auf Erfolgsbasis? Keine gute Idee!

  • 4 Minuten Lesezeit

Mit diesem Beitrag möchten wir darüber aufklären, weshalb das Löschen von Google Bewertungen in Deutschland auf Erfolgsbasis und durch Agenturen illegal ist, und wieso nur Rechtsanwälte Google Bewertungen löschen lassen dürfen.


Bekanntlich entscheiden Bewertungen und Rezensionen im Internet (insbesondere auf Google Maps bzw. in Ihrem Google Unternehmensprofil) in der Praxis darüber, ob ein Kunde Kontakt zu einem Unternehmen aufnimmt oder nicht.

Die Wichtigkeit von Google Bewertungen hat mich dazu veranlasst unsere Reihe „Löschung von negativen Google Bewertungen“ ins Leben zu rufen.

In dieser Reihe haben ich bereits seit mehreren Monaten hier auf der Plattform verschiedene Gerichtsurteile vorgestellt, in denen deutschen Gerichte der Löschung von negativen Bewertungen bzw. negativen Rezensionen entschieden haben. Zusätzlich habe ich auch über den einen oder anderen interessanten Aspekt berichtet, so z. B. dass auch 2-Sterne und 3-Sterne grundsätzlich löschbar sind oder dass Musterschreiben aus dem Internet oftmals keine gute Idee sind.

In diesem Artikel möchte ich darüber aufklären, weshalb es zum einen nicht nur illegal ist, negative Google Bewertungen (gegebenenfalls durch Agenturen) auf Erfolgsbasis löschen zu lassen, sondern dass dies auch aus anderen Gründen keine gute Idee ist.


1. Wieso darf nur ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin negative Google Bewertungen für Kunden löschen lassen?


Eine Vielzahl an deutschen Gerichten hat bereits entschieden, dass Agenturen (also nicht anwaltliche Dienstleister) keine Löschung von Google Bewertungen für Dritte (also Kunden) anbieten bzw. ausführen dürfen, weil dies gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt.

Exemplarisch verweisen wir hier auf die Entscheidung des LG Hamburg vom 11.02.2022, Az. 312 O 23/23 sowie die Entscheidung des LG Stuttgart vom 25.02.2021, Az. 11 O 543/20.

Nach zutreffender Auffassung der Gerichte dürfen nur Rechtsanwälte die Löschung von negativen Google Bewertungen anbieten, da es sich hierbei um eine Rechtsdienstleistung handelt, bei der juristische Einschätzungen im Einzelfall notwendig sind (z.B. wenn eine juristische Einschätzung der Frage notwendig ist, ob es sich beim Inhalt einer Rezension um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder eine zulässige Meinungsäußerung handelt).


2. Wieso ist die Löschung von Google Bewertungen auf Erfolgsbasis unzulässig.


Dies hängt mit dem für Rechtsanwälte geltenden Berufsrecht zusammen. Rechtsanwälte dürfen nur in ganz engen gesetzlichen Ausnahmefällen im Einzelfall auf Erfolgsbasis tätig werden.

Die Löschung von negativen Google Bewertungen bzw. Rezensionen gehört nicht dazu.

Zusammengefasst bedeutet dies, dass die Beauftragung einer Agentur zur Löschung von negativen Google Bewertungen auf Erfolgsbasis die Inanspruchnahme einer illegalen Dienstleistung darstellt. Daher kann ich nur dringend davon abraten, eine derartig rechtswidrige tätige Agentur zu beauftragen.


3.  Woran erkenne ich, dass eine Agentur oder ein sonstiger Anbieter auf Erfolgsbasis arbeitet


Ob eine Agentur oder ein sonstiger Dienstleister die Löschung von schlechten Google Bewertungen auf Erfolgsbasis anbietet erkennen Sie bereits an der Werbung, wenn es dort teilweise heißt „Zahlung nur bei erfolgreicher Löschung“ oder „Zahlung nur bei Erfolg

Wenn Sie also nur für erfolgreich gelöschte Google Bewertungen zahlen müssen und für erfolglose Löschversuche nicht, stellt dies die somit diesem Artikel gemeinte illegale Tätigkeit auf Erfolgsbasis dar.


4. Warum ist es keine gute Idee und am falschen Ende gespart ist, eine illegale Agentur auf Erfolgsbasis zu beauftragen?


Es gibt aber auch noch andere (außerrechtliche) Gründe, weshalb von der Beauftragung einer Löschagentur abzuraten ist.

Bei einem auf die Löschung von negativen Google Bewertungen spezialisierten Rechtsanwalt können Sie sicher sein, dass dieser nicht nur erfahren ist, sondern auch bestmöglich juristisch argumentieren wird. Dies ist bei einem nicht anwaltlichen Dienstleister naturgemäß nicht gewährleistet.

Bei untauglichen Löschversuchen kann eine an sich löschbare Google Bewertung sogar im schlechtesten Fall unlöschbar sein.

Bitte veranschaulichen Sie folgenden (hypothetischen) Fall und entscheiden Sie selber, welche Variante Ihnen lieber ist:


1. Von 10 eingereichten negativen Google Bewertungen werden von einer Agentur 5 Bewertungen gelöscht und in Rechnung gestellt, die anderen 5 negativen Google Bewertungen bleiben stehen.


2. Ein anwaltlicher Löschversuch führt im konkreten Fall dazu, dass von 10 beanstandeten Bewertungen 9 gelöscht werden. Es werden (wie es rechtskonform ist) alle 10 Bewertungsbeanstandungen abgerechnet, es ist aber lediglich noch eine Bewertung übrig.


5. Negative Google Bewertung oder Rezension erhalten? Dann lieber gleich zum Fachanwalt!


Haben Sie auch eine oder mehrere negative Google Rezensionen erhalten und möchten Sie dies nicht einfach hinnehmen? Wir können Ihnen helfen Ihre schlechten Google Bewertungen  löschen zu lassen!

Wir vertreten seit mehreren Jahren erfolgreich unsere Mandantinnen und Mandanten gegen Bewertungsplattformen und sind auf die Löschung von negativen Google Rezensionen spezialisiert. Aus unserer langjährigen Erfahrung kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote  bei der Löschung von negativen Google Rezensionen und Bewertungen zu erzielen (z. B. Fake-Bewertungen 1-Sterne Bewertungen ohne Kommentar).


Auch negative Google Rezension(en) erhalten?

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6. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Nutzen Sie bequem und absolut unverbindlich die Möglichkeit für ein kostenfreies Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch Ihre schlechten Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder gerne auch über die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 48.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter schlechter/ unberechtigter Google Rezension / Bewertung).


7. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.

Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke


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