Google Bewertungen/Rezensionen mit Ihrer Rechtsschutzversicherung 2024 löschen lassen?Wir prüfen kostenlos für Sie!

  • 3 Minuten Lesezeit

Wir klären auf, wie Sie auch im Jahr 2024 mit Unterstützung Ihrer Rechtsschutzversicherung unberechtigte Google Bewertung anwaltlich löschen lassen können. Das Wichtigste vorab: die meisten Firmenrechtsschutzversicherungen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Anwaltskosten:


In meiner Beratungspraxis ist mir immer wieder aufgefallen, dass viele Unternehmerinnen und Unternehmer, die von schlechten Google Rezensionen / Bewertungen ("Bewertung" meint dabei die Sterne, "Rezension" meint den eigentlichen Bewertungstext)betroffen sind und Unterstützung suchen sich nicht bewusst sind, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu diesen Zwecken in vielen Fällen von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden kann. Daher fragen wir auch jeden Mandanten, ob er eine geeignete Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Die Betonung liegt hier auf „geeignet“, weil nicht jede Versicherung und auch nicht in jedem Fall für die Löschung von unberechtigten negativen Google Rezensionen übernimmt.


Keine Kostenübernahme durch private Rechtsschutzversicherung!


Private Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die anwaltliche Löschung von negativen Google Rezensionen / Bewertungen nicht. Daher fragen wir auch stets, ob der Mandant eine geschäftliche Rechtsschutzversicherung bzw. Firmenrechtsschutzversicherung hat. Sollte dies der Fall sein, wäre schonmal die erste Voraussetzung für eine Kostenübernahme erfüllt, jedenfalls übernehmen (sofern keine Ausschluss in den Versicherungsbedingungen vorliegt) sämtliche mir bekannten Firmenrechtsschutzversicherung die Verteidigung gegen unberechtigte negative Google Bewertungen, sofern ein Rechtsschutzfall vorliegt.


Rechtsschutzfall muss vorliegen!


Damit die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden können, muss zudem ein sogenannter Rechtsschutzfall vorliegen. Nach den meisten mir bekannten Versicherungen liegt ein solcher Fall vor, wenn der Mandant vor der Beauftragung Google zur Löschung der betreffenden Bewertung(en) aufgefordert hat und Google die Bewertung trotz objektiver Pflicht (weil die Bewertung rechtswidrig war) nicht gelöscht hat oder eine Löschung abgelehnt hat.

Es ist auch wichtig, den Beginn des Versicherungsschutzes zu beachten. Die meisten mir bekannten Versicherungen übernehmen die Kosten lediglich für solche Google-Bewertungen, die innerhalb des zeitlichen Rahmens des Versicherungsschutzes fallen.


Mit anderen Worten: eine im Jahr 2023 abgeschlossene Rechtsschutzversicherung wird zumindest nach meiner Erfahrung die Kosten der Beanstandung einer im Jahr 2020 abgegebenen Google Bewertung voraussichtlich nicht übernehmen.


Selbstbehalt beachten! 


Nach meiner Erfahrung haben viele Versicherungsnehmer mit ihrer Rechtsschutzversicherung einen Selbstbehalt vereinbart, der von den Versicherungsnehmern/Mandanten auf jeden Fall selber zu zahlen ist. Daher macht die Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung nur dann Sinn, wenn der Selbstbehalt unter dem Betrag liegt, der ohne Rechtsschutzversicherung anfallen würde



Möchten Sie eine negative Google Rezension löschen lassen? Wir helfen Ihnen gerne!


Wir sind seit mehreren Jahren auf die Löschung von unberechtigten negativen Google Bewertungen und Rezensionen spezialisiert und haben bereits über mehrere Jahre hinweg tiefgreifende Erfahrungen mit der Löschung derartiger Inhalte gemacht.

Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung negativer Google Bewertungen sowie Google Rezensionen kennen wir alle Argumentationen, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung zu erzielen.

Wir bieten die Beanstandung unberechtigter Google-Bewertungen zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19% MwSt. pro eingereichter Google-Bewertung).


Haben Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung und sind Sie unsicher, ob diese in Ihrem Fall die Kosten für die Löschung von negativen Google Rezensionen übernimmt? Wir helfen Ihnen gerne und übernehmen gerne die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung für Sie.


Erfahrungsgemäß sind die Erfolgsaussichten auf eine Deckungsanfrage mit einer anwaltlichen Argumentation höher. Auch wenn Sie selbst eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung gestellt haben und diese abgelehnt haben sollte, prüfen wir gerne für Sie, ob Sie nicht doch noch eine Deckungszusage erhalten können.


Nutzen Sie auch gerne die Möglichkeit für ein kostenloses Erstgespräch (0471/483 99 88 – 0) und schildern Sie uns in Ruhe Ihren Fall, damit wir gemeinsam besprechen können, ob wir auch in Ihrem Fall Google Bewertungen erfolgreich löschen lassen können.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.


Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertungen erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke


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