Google muss Fakebewertungen SCHNELL löschen: LG Köln hilft von Verzögerungen betroffenen Unternehmern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Köln hat bestätigt, dass Google unberechtigte Bewertungen schnell löschen muss. Hier eine Urteilszusammenfassung von uns:


1. In der Praxis kommt es manchmal zu Verzögerungen durch Google bei der Löschung von Negativbewertungen


Obwohl Google derzeit (Stand 20.03.2024) erfreulich schnell in der Bearbeitung ist, kenne ich auch Zeiten (insbesondere in einzelnen Phasen innerhalb der Jahre 2020/2021), als Google Anträge auf Löschung von unberechtigten Negativbewertungen teilweise wochen- oder sogar monatelang trotz Sachstandsanfrage nicht bearbeitet hat. Zwar hat Google auch diese Anträge mit erheblicher Verzögerung später bearbeitet, dies ist für viele Unternehmen aber nicht hinnehmbar. Umso länger eine negative Google-Bewertung im Internet aufrufbar ist, umso länger kann sie auch ihre rufschädigende Wirkung entfalten.


Genau an dieser Stelle hat das LG Köln (Beschluss vom 18.08.2020, Az. 28 O 279/20) Abhilfe geschafft.


2. Zur Entscheidung des LG Köln


Das LG Köln hat in einem Eilverfahren (einstweilige Verfügung) gegen Google entschieden, dass Google Löschanträge sehr zeitnah bearbeiten muss. Einen Zeitraum von etwas über zwei Wochen hat das LG Köln für die Bearbeitung als zu lang eingestuft.


Google hatte zwar mit der Corona-Pandemie als Grund für die Verzögerungen zu argumentieren versucht, dies ließ das LG Köln aber nicht gelten.


3. Negative Google Bewertung erhalten? Löschen lassen!


Wenn auch sie von unberechtigten Negativbewertungen auf Google betroffen sind, unterstützen wir Sie gerne dabei, diese schnellstmöglich wieder loszuwerden.


Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der Löschung unberechtigter negativer Google Bewertungen kennen wir alle Argumentationen und Tricks, um eine sehr hohe Erfolgsquote bei der Löschung von unberechtigten Google Bewertungen  zu erzielen.


4. Google bearbeitet Löschantrag nicht rechtzeitig? Wir helfen auch bei einstweilgier Verfügung


Wenn Sie bereits einen Löschantrag bei Google gestellt haben und Google diesen trotz ordnungsgemäßer Begründung (das wäre in Ihrem Einzelfall genau zu prüfen) diesen nicht reagiert oder ablehnt, könnte genau wie im Falle des LG Köln an eine einstweilige Verfügung gedacht werden.


Gerne beraten und unterstützen wir Sie hierbei. Sprechen Sie uns einfach darauf an.


5. Unverbindliches und kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Kein Kostenrisiko für Sie:

Rufen Sie uns gerne für ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0). Dann können wir in Ruhe mit Ihnen besprechen, ob wir auch Ihnen helfen können, Ihre negativen Google Bewertungen  erfolgreich zu löschen.

Die Kanzlei Dr. Newerla freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme per Telefon (0471/4839988-0), E-Mail (info@drnewerla.de) oder auch bequem über die Nachrichtenfunktion hier auf anwalt.de.

Wir bieten die Einreichung von Löschanträgen bei Google zum günstigen Festpreis an (im Paket ab 38.- € zzgl. 19 % MwSt. je beanstandeter negativer Google Bewertung).


6. Rechtsschutzversicherung nutzen!


Sofern Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben, kann diese im Einzelfall sogar die Kosten für unsere anwaltliche Tätigkeit übernehmen. Sprechen Sie uns gerne an und wir prüfen gerne mit Ihnen zusammen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch in Ihrem Fall die Kosten unserer Tätigkeit übernehmen kann.

Haben Sie eine unberechtigte Google Bewertung erhalten und möchten diese löschen lassen?

Besuchen Sie gerne unsere Internetseite rund um das Thema Google Bewertungen löschen:

www.bewertungsbeseitiger.de

Foto(s): @Tim Müller-Zitzke

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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