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Grad der Behinderung (GdB) Depression

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Die Depression gehört zu den häufigsten und zugleich meist unterschätzten Erkrankungen. In Deutschland sind derzeit ca. 8,2 % der Bevölkerung betroffen. Dies entspricht über 5 Millionen Bundesbürgern.

Dauert eine Depression länger als 6 Monate, können Betroffene einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung bzw. Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt stellen.

Gemäß den versorgungsmedizinischen Grundsätzen werden leichte psychische Störungen mit einem GdB von 0 bis 20 bewertet. Stärkere Störungen mit einer wesentlichen Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit werden mit einem GdB von 30 bis 40 bewertet. Schwere Störungen, mit mittelgradigen Anpassungsschwierigkeiten werden mit einem GdB von 50 bis 70, mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten mit 80 bis 100 bewertet.

Zu beachten ist, dass sich die Höhe des Grades der Behinderung nicht nach der Diagnose richtig. Vielmehr ist es entscheidend, welche Folgen und Beeinträchtigungen diese mit sich zieht. Die Höhe des Grades der Behinderung hängt von dem jeweiligen Einzelfall ab. Insbesondere sind hierfür folgende Beschwerden maßgebend:

  • verminderte Konzentrations- und Aufnahmefähigkeit
  • Selbstzweifel
  • Zukunftsangst
  • Antriebslosigkeit
  • Schlafstörungen
  • sozialer Rückzug
  • Suizidgedanken

Zudem sind Einschränkungen in das Berufs- und Familienleben maßgebend.

Zur Prüfung der Sach- und Rechtslage ist die Einsicht in die Verfahrensakte unerlässlich. Um den Widerspruch oder eine Klage ordentlich begründen zu können, ist es besonders wichtig, die abschließende versorgungsärztliche Stellungnahme und Bewertung einzusehen. Diese enthält Informationen, welche Einzel-GdB anerkannt wurden und welcher Gesamt-GdB daraus gebildet wurde. Zudem ist daraus zu ersehen, welche Befunde berücksichtigt wurden und welche Beeinträchtigungen unter Umständen unzutreffend eingeschätzt wurden.

Ich berate und vertrete Sie deutschlandweit (ohne Mehrkosten) vor den Versorgungsämtern sowie Sozialgerichten. Sollten Sie mit einer Entscheidung des Versorgungsamtes nicht einverstanden sein, können Sie mich jederzeit für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer Sach- und Rechtslage kontaktieren.

Entsprechende Musterschriftsätze zu der Thematik finden Sie hier.

Zur Vorbereitung eines Antrages auf Schwerbehinderung empfehle ich das Buch „Nicht lange fackeln, GdB und Schwerbehindertenausweis in einem Jahr“ von Rena Rose, welches Sie hier bestellen können.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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