Green Wave Materials: Verzögerungen! Es eilt! Anwalts-Info

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Beim Anbieter für Kapitalanlagen Green Wave Materials Corp., der z.B. im Bereich umweltfreundlicher Kunststoff, Bio-Pet, tätig sein will, mit Sitz in Edmonton, Kanada, gibt es weitere merkwürdige Verzögerungen und Ungereimtheiten und Anleger prüfen verstärkt Klagen und haben schon erste Klagen eingereicht, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.

Nachdem bereits für letztes Jahr 2022 von diversen Beratern ein "Börsengang" von GWM angekündigt wurde,  der jedoch immer wieder verschoben wurde, wurde zwischenzeitlich nur noch vorsichtiger von einem "Listing" gesprochen und nun mit Schreiben von GWM vom 09.05.2023 mitgeteilt, dass das Datum für das offizielle Listing der 31.05.2023 sein sollte und zwar bei der Handelsplattform BINANCE, laut Schreiben "Die  Nummer 1 auf der Welt":

Weiter wurde den Anlegern mitgeteilt, dass der Preis für einen Token bei dem Erstlistung auf 35 € taxiert wird. 

Weiter wurde Anleger mit Schreiben von GWM vom 03.05. "Bestätigung beidseitige Nachschusspflicht" mitgeteilt, dass eine beidseitige Nachschusspflicht bestehen würde, was  bedeuten  würde, dass die Differenz von GWM ausgeglichen würde, sollte der Tokenkurs aufgrund der Bewertung unter 35 € fallen sollte, allerdings, sofern der Tokenkurs aufgrund der Bewertung über 35 € taxiert werden würde, aus Sicht des Investors die Pflicht bestehen würde, die  Differenz an GWM zu transferieren.

Dieses Bestätigungsschreiben sollten Anleger auch unterzeichnen und zurück senden.

Teilweise wurden diese Schreiben an Anleger nur unter  dem "Siegel der Verschwiegenheit" versandt bzw. von GWM versucht,  Anleger ausdrücklich zum Stillschweigen zu verpflichten.

Nach  Ansicht von Dr. Späth & Partner waren bereits diese Schreiben suspekt, weder gab damals es eine Bestätigung von Binance, dass ein Listing von GWM bei Binance bevor stünde noch, außerdem erschließt sich nicht, weshalb  der Anleger nochmals Geld nachschießen sollte, sofern der Kurs über 35 € taxiert würde. Ob es hier nur darum ging, Anleger eventuell nochmals zum Überweisen von Geldern zu bewegen, ist unklar.

Mit  Datum vom 31.05.23 dann ein weiteres Schreiben von GWM, in dem mitgeteilt wurde, dass man das Listing über Binance am 31.05. nun doch nicht statt finden lassen würde, so habe es mehrere  Ereignisse gegeben, die das "Legal Department" von GWM dazu bewogen hätten, die geplante Zusammenarbeit mit BINANCE  zu überdenken, z.B. wegen der vorübergehenden Einstellung von Bitcoin-Auszahlungen durch Binance im Mai 2023 aufgrund hoher Transaktionsvolumen und gestiegener Gebühren oder angeblicher anderer Gründe.

Man habe daher das Listing der Token auf Binance abgesagt. Außerdem wurde mitgeteilt, dass das neue  Listing-Datum nun auf Freitag, den 16.06.2023  festgesetzt worden sei und man sich diesbezüglich mit einer alternativen Plattform geeinigt habe.

Auch dies überzeugt nicht, denn so ist es nach Ansicht von Dr. Späth & Partner unverständlich, weshalb  dies nicht schon zum Zeitpunkt des Schreibens vom 09.05. längst bekannt gewesen wäre.

Ob überhaupt ein "Listing", wie behauptet, nun am 16.06.2023 statt finden soll, wie behauptet, ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner völlig unklar, denn dies benötigt eventuell Zeit und Bestätigungen von dritter Seite gibt es hierzu nicht, auch wird in dem Schreiben gar nicht mitgeteilt, um welche alternative  Plattform es sich handeln soll.

Von daher wurden von Dr. Späth & Partner auch für erste Anleger, die nicht mehr an einen Börsengang, ein Listing oder überhaupt ein seriöses Angebot bei GWM glauben, oder weitere Verzögerungen nicht mehr hinnehmen wollen, erste Klagen für Anleger in dem Fallkomplex GWM auf Schadensersatz eingereicht.

Rechtsschutzversicherungen geben oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen.

Betroffene Anleger, die bei Green Wave Materials Corp. Geld investiert haben können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherschutzrecht tätig sind.



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