Grundschuld - Freigabe -Verzögerung DSL Bank, Deutsche Bank AG - BaFin greift ein
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Lange Wartezeiten
Zahlreiche Darlehensnehmer der DSL Bank und teils auch der Postbank – beide sind Geschäftsbereiche der Deutschen Bank AG – haben in den letzten Monaten bei einer Veräußerung ihrer Immobilie oder einer anderweitig veranlassten Umschuldung sehr lange auf die hierfür benötigte Löschungsbewilligung gewartet, welche zur Löschung bzw. Abtretung der Grundschuld im Falle einer Umschuldung erforderlich ist.
Die Wartezeiten gehen in vielen Fällen weit über das zulässige und branchenübliche Maß hinaus. So berichten manche Betroffene, dass sie mehrere Monate auf die Erteilung der Löschungsbewilligung gewartet haben. Dies müssen sich die Immobilieneigentümer nicht gefallen lassen. Wer länger als einen Monat auf die Erteilung der Löschungsbewilligung wartet, sollte einen Fachanwalt für Bankrecht einschalten.
Bafin bestellt Sonderbeauftragten
Lange Wartezeiten waren im Laufe des Jahres 2023 insbesondere nach dem Auftreten von IT-Problemen der Deutschen Bank AG von deren Kunden zu beklagen. Die dadurch hervorgerufenen Missstände waren so gravierend, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin einen Sonderbeauftragten bestellt hat, um wieder einen ordnungsgemäßen Kundenservice herzustellen. In der Pressemitteilung der BaFin vom 2. Oktober 2023 heißt es hierzu wörtlich:
„Die Finanzaufsicht BaFin hat am 29. September 2023 einen Sonderbeauftragten für die Deutsche Bank AG bestellt. Er soll überwachen, dass das Institut die Einschränkungen im Kundenservice bei den Niederlassungen Postbank und DSL Bank zügig und vollständig beseitigt. Betroffen ist deren Privatkundengeschäft.
Schneller mit anwaltlicher Hilfe
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff vertritt bereits mehrere Betroffene, die teils sehr lange auf die Erteilung der Löschungsbewilligung warten. Es wurde erste außergerichtliche Erfolge erzielt, in einem Fall hat die Deutsche Bank AG bereits die aufgrund der Verzögerung angefallenen Anwaltskosten erstattet.
Rechtsanwalt Dethloff rät allen Betroffenen, anwaltliche Hilfe einzuholen, um die Wartezeit zu verkürzen. Er bietet diesen an, nach Schilderung der Situation zunächst eine kostenfreie Ersteinschätzung zu erteilen und danach bei Beauftragung mit der Vertretung zeitnah die erforderlichen Schritte einzuleiten.
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