Grundsteuererklärung, Grundsteuermessbescheid, Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuerbescheid: Ein Überblick.

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Was passiert nach Abgabe der Grundsteuererklärung?

Nach Abgabe der Grundsteuer-Erklärung durch den Steuerpflichtigen ergehen von dem Finanzamt oder der Stadt/Gemeinde verschiedene Bescheide, die letztlich in der Zahlung der Grundsteuer münden.

Insgesamt erhalten Eigentümer drei Bescheide zur Grundsteuer, namentlich

  • den Grundsteuerwertbescheid,
  • den Grundsteuermessbescheid und
  • den Grundsteuerbescheid.

Der Grundsteuerwertbescheid und der Grundsteuermessbescheid stellen sog. Grundlagenbescheide dar, aus denen der Grundsteuerbescheid nebst der Zahlungsverpflichtung abgeleitet wird.


Was ist ein Grundsteuerwertbescheid?

Über die vom Steuerpflichtigen in der Grundsteuererklärung eingegebenen (Grundstücks)Daten berechnet das Finanzamt den sog. Grundsteuerwert (vormals Einheitswert). 

Verkürzt gesagt gibt der Grundsteuerwert den "steuerlichen Wert" Ihrer Immobilie wieder. 

Je nachdem, ob es sich um ein bebautes, ein unbebautes Grundstück, ein Wohnhaus oder ein gewerblich genutztes Gebäude handelt, findet ein anderes Bewertungsverfahren Anwendung.

Es gilt:

  • Wohngrundstücke (Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohneigentum) werden über das sog. Ertragswertverfahren anhand fiktiver Mieten berechnet;
  • Geschäftsgrundstücke (gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum und sonstige bebaute Grundstücke) werden über des Sachwertverfahren anhand der Herstellungskosten des Gebäudes ermittelt;
  • für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sind deren Flächen und deren Nutzung maßgeblich;
  • für unbebaute Grundstücke wird die Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert herangezogen.

Aus dieser Berechnung leitet das Finanzamt den Grundsteuerwertbescheid ab (Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert). 

Der Grundsteuerwertbescheid ersetzt den vormaligen Einheitswertbescheid.


Was ist ein Grundsteuermessbescheid?

Der Grundsteuermessbescheid ergibt sich aus der Multiplikation des Grundsteuerwertes mit der Steuermesszahl (§ 13 GrStG). In ihm wird der Steuermessbetrag für die Grundsteuer festgesetzt.

Die Steuermesszahl lässt sich aus §§ 14 f. GStG ableiten.

Die einzelnen Bundesländer können hierzu Modifikationen vorgeben.

Der Grundsteuermessbescheid ist ein (weiterer) Grundlagenbescheid, der von der Finanzbehörde erlassen wird. Der Bescheid enthält keine Zahlungsaufforderung, sondern setzt den Messbetrag für das weitere Grundsteuerverfahren und die Folgebescheide fest.


Was ist ein Grundsteuerbescheid?

Die final zu bezahlende Grundsteuer wird sodann im Grundsteuerbescheid ggü. dem Steuerpflichtigen festgesetzt.

Die Berechnung ergibt sich wie folgt:

Grundsteuer = Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz der Kommune

Die Festsetzung der Grundsteuer gilt für das jeweilige Kalenderjahr (§ 27 Abs. 1 Satz 1 GrStG). 

Aus dem Grundsteuerbescheid ergibt sich die konkrete jährliche Zahlungsverpflichtung des Steuerpflichtigen.


Fortführend verweise ich auf die weiteren Artikel 

"Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid. Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid."

und

"Muster Formulierung Einspruch Grundsteuerbescheid, Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid."


Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

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Foto(s): Dr. Holger Traub

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