Grundstueckskauf Spanien Rustico

  • 2 Minuten Lesezeit

Rustico – Ackerland Grundstueckskauf in Spanien Bebaubarkeit

 Der Bau eines Gebäudes in Rustico ist grundsaetzlich verboten, ebenso wenn es als Holzhuette (caseta de madera, casa prefabricada(Fertighaus))– tiny house, die nicht fest mit dem Boden verbunden ist.
 
 Beispiel wird im Bodengesetz von Andalusien eine beweglicher Camper einer Immobilie gleichgestellt.
 
 TIPP: Doch in jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und hierzu bedarf es stets der rechtlichen Einzelfallpruefung der konkreten Parzelle/Grundstueck.
 Kann zum Beispiel ein Bauernhaus gebaut werden (asentamiento rural) oder ein Holzhaus ohne feste Bodenverbindung (caseta de madera) ? Welche Parzellengroesse ist mindestens erforderlich ?
 
 Aktuelles Beispiel:
 Auf La Palma wurde mit Sondergesetz RDL15/2021, der Bau von caseta de madera in Los Llanos de Aridane, El Paso und Tazacorte auf Rustico común u.a. bis auf weiteres erlaubt.
 
 Zunaechst ist die Bodenart zu pruefen (Klassifizierung)


Massgeblich ist das spanische Bodengesetz, Art.21 RD5/2017 (Kanarische Inseln L 4/2017), welches das Ackerland – suelo rustico in dem Art.33 beschreibt. Es gilt im allgemeinen, jede Bodenart, die in einem Gemeindegebiet nicht als Bauland durch einen Bebauungsplan (PGOU)– urbano – ausgewiesen wird, ist rustico.
 Es gibt verschiedene Arten von Rustico, mit hoeherem Naturschutz (SRPP), voelligem Bauverbot wegen Kuestenschutz (SRPCO) oder zulaessiger Bebauung im Zusammenhang mit einer Landwirtschaft (asentamiento rural), die vom staatlichen Bodengesetz vorgegeben werden.
 
 Nach Festlegung der Bodenart ist festzustellen, was genau auf dieser Bodenart ausgefuehrt werden, gemaess dem Bebauungsplan, etc (sog Qualifizierung). Eine Wohnnutzung ist auf rustico in der Regel verboten.
 
 TIPP: In Ausnahmefaellen ist  auf den Kanarischen Inseln die Wohnnutzung und die touristische Vermietung sogar in Rustico zulaessig, Art.36.2.
 
 Damit ist die Normenhierarchie vom staatlichen Bodengesetz, ueber das Gesetz der Autonomen Region bis bin zur Gemeinde vorgegeben.
 In den Autonomen Regionen
 Andalusien (Marbella, Benahavis, Malaga, Almeria, Cadiz) Gesetz 7/2022
 Balearen (Mallorca, Ibiza) Gesetz 12/2017
 Kanarische Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura) Gesetz 4/2017, Regl183/2018
 Katalonien (Costa Brava, Sitges, Tarragona, Tortosa) RD 1/2010

Valencia (Denia, Alicante) Gesetz 5/2014, DLeg C. Valencia 1/2021





Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dietmar Luickhardt

Beiträge zum Thema