Haben rechtsschutzversicherte Arbeitnehmer freie Anwaltswahl?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.

Darf man sich mit einer Rechtsschutzversicherung den Anwalt bundesweit auswählen? Die eindeutige Antwort ist: Ja. Trotzdem wissen das viele Arbeitnehmer nicht – und entscheiden sich für einen Anwalt, den die Rechtsschutzversicherungen empfiehlt. Für den Kündigungsschutzexperten Anwalt Bredereck ist das ein Fehler. Er rät Arbeitnehmern, bei der Anwaltswahl nicht primär dem Vorschlag der Rechtsschutzversicherung zu folgen, sondern vor allem auf die Spezialisierung und Erfahrung des Anwalts bei Kündigungsschutzprozessen zu achten. Im Einzelnen:

Wenn Arbeitnehmer nach einer Kündigung bei ihrer Rechtsschutzversicherung anrufen und um Deckungszusage bitten, wird ihnen regelmäßig ein oder mehrere Anwälte vorgeschlagen. Bei vielen entsteht dadurch der Eindruck, sie müssten sich für einen dieser Anwälte entscheiden, was nicht stimmt.

Rechtsschutzversicherungen haben durchaus ein Interesse daran, dass man sich für die von ihnen vorgeschlagenen Anwältinnen und Anwälte entscheidet. Das liegt an den üblicherweise geringeren Kosten, die diese den Rechtsschutzversicherungen im Rahmen ihrer Kooperation in Rechnung stellen. Entscheidet sich der Arbeitnehmer aber für einen Anwalt oder eine Anwältin auf dem freien Anwaltsmarkt, wird dieser oder diese nach den, regelmäßig höheren, gesetzlichen Gebühren abrechnen. Bei den Versicherungen führt dies zu höheren Kosten.

Fachanwaltstipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Entscheiden Sie sich nach einer Kündigung oder nach Vorlage eines Aufhebungsvertrages für einen Anwalt/Fachanwalt, der auf Kündigungsschutzklagen und Abfindungsverhandlungen spezialisiert ist. Überlassen Sie diesem auch die Anfrage nach der Deckungszusage, vor allem, wenn Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorlegt. Es kommt immer noch vor, dass Rechtsschutzversicherungen einen vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag nicht als Versicherungsfall einstufen und die Deckungszusage verweigern, obwohl sie dazu verpflichtet sind. Fragt ein spezialisierter Anwalt nach der Deckungszusage, wird sie meist sogleich erteilt, auch bei einem vom Arbeitgeber vorgelegten Aufhebungsvertrag. Bedenken Sie auch, dass auf Kündigung und Abfindung spezialisierte Anwaltskanzleien regelmäßig bessere Abfindungsergebnisse erreichen.

Handeln Sie nach einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag zügig. Sie sollten am selben Tag beim Anwalt anrufen, am dem Sie das Kündigungsschreiben erhalten.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. 

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