Haben Sie eine Abmahnung der Seatriever International Holdings Ltd. über die Kanzlei BRP erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit

Mir wurde eine Abmahnung der Seatriever International Holdings Ltd. über die Kanzlei BRP zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu dem Vorgehen der Seatriever International Holdings Ltd. gegen Verletzungen ihrer Rechte:

Aus meiner Tätigkeit ist mir bekannt, dass die Seatriever International Holdings Ltd. in der Vergangenheit bereits wiederholt gegen Verletzungen ihrer Rechte vorgegangen ist. Über einen entsprechenden Fall hatte ich daher hier bereits berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-eine-abmahnung-der-seatriever-international-holdings-ltd-ueber-die-kanzlei-brp-erhalten_149643.html

Zu der neuen mir vorliegenden Abmahnung:

In der neuen mir vorliegenden Abmahnung geht es wieder um den Vorwurf einer Verletzung der Rechte an dem europäischen Patent EP 2 136 891 B1, welches beim DPMA unter dem Aktenzeichen 60 2008 009 302.6 geführt wird. Das Patent betrifft einen Partyballon mit Fest angebrachte Beleuchtungsvorrichtung, die durch einen besonders gestalteten Auslöser (bestehend aus Isolationsmaterial) betätigt werden kann.

Unter Verweis auf ein Angebot des Abgemahnten und einen Testkauf wird sodann ausgeführt, dass das vertriebene Produkt die Rechte der Abmahnerin verletze und deshalb rechtswidrig sei.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskunft erteilen, Schadenersatz leisten und Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von 250.000,00 Euro erstatten (3.247,90 Euro).

Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro und einem Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zum Schadenersatz und zur Erstattung der Anwaltskosten vor.

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung der Seatriever International Holdings Ltd. sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Die mit der mir vorliegenden Abmahnung übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.

Besonders wichtig: Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Sachverhaltes müssen Sie unbedingt klären, von welchem Lieferanten die streitgegenständlichen Produkte bezogen worden sind und ob der Vertrieb der Produkte auch an gewerbliche Abnehmer erfolgt ist. Je nach Fall bestehen nämlich unter Umständen weitreichende Folgeansprüche.

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Weitere Informationen zu meiner Tätigkeit können Sie meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.  

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine erhalten haben und sich zunächst einen Überblick über die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Abmahnung verschaffen möchten, finden Sie entsprechende Informationen in den folgenden Beiträgen:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/checkliste-abmahnung-erhalten-was-tun_184401.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/richtig-reagieren-abmahnung-wegen-patentverletzung-195546.html

Sie wünschen eine Beratung?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Seatriever International Holdings Ltd. über die Kanzlei BRP erhalten haben und eine Beratung wünschen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht


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