Auch eine Abmahnung der Seatriever International Holdings Ltd. über die Kanzlei BRP erhalten?

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Mir wurde eine Abmahnung der Seatriever International Holdings Ltd. über die Kanzlei BRP zur Prüfung vorgelegt. Wenn auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Zu der hier vorliegenden Abmahnung:

In der hier vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Firma Seatriever International Holdings Ltd. unter anderem das sehr erfolgreiche Produkt „ILLOOMS“ vertreibe. Dieses Produkt sei durch eine Vielzahl gewerblicher Schutzrechte geschützt. In diesem Zusammenhang wird auf verschiedene Marken (CTM 10496735 und CTM 10496685) und ein europäisches Patent (EP 2 136 891 B1) verwiesen. 

Des Weiteren wird darauf aufmerksam gemacht, dass die „ILLOOMS“ aufgrund ihrer Eigenart, insbesondere hinsichtlich der Gestaltung des Auslösemechanismus, zusätzlich ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz genießen.

Unter Verweis auf ein Angebot des Abgemahnten im Internet und einen Testkauf wird sodann ausgeführt, dass das vertriebene Produkt die Rechte der Abmahnerin verletze und deshalb rechtswidrig sei.

Zu den Forderungen in der vorliegenden Abmahnung:

Der Abgemahnte soll eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben, Auskunft erteilen, Schadenersatz leisten und noch vorhandene Produkte vernichten.

Die dem Schreiben beigefügte vorformulierte Erklärung sieht neben der Unterlassungsverpflichtung eine Vertragsstrafenregelung mit einer festen Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro und einem Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs sowie Verpflichtungen zur Auskunfterteilung, zur Vernichtung und zur Kostenerstattung vor. 

Meine Einschätzung:

Eine Abmahnung der Seatriever International Holdings Ltd. Sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen. Die mit der mir vorliegenden Abmahnung übersandte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst. 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne vorherige Beratung auch keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Abgemahnte wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf ihrer gleichnamigen Internetseite seit mehr als zehn Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung der Seatriever International Holdings Ltd. über die Kanzlei BRP erhalten haben, können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten unkompliziert mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht



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