Häufen sich Abmahnungen der medical4business GmbH durch Rechtsanwältin Anna Kastner?

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1. Die nächste Abmahnung der medical4business GmbH

Wir haben eine weitere Abmahnung der Rechtsanwältin Anna Kastner aus München vorgelegt bekommen, mit der im Namen der medical4business GmbH falsche Preisangaben bei eBay beanstandet werden.

Die Abmahnung scheint anderen Abmahnungen im Wesentlichen zu gleichen. Sie beginnt mit einer Darstellung der Geschäftstätigkeit der medical4business GmbH, welche im Gesundheitswesen, der Kosmetikbranche und der Sportbetreuung tätig sein soll. Die medical4business GmbH nimmt im Rahmen der Abmahnung für sich in Anspruch, „eine Vielzahl von hochwertigen Wellness-, Kosmetik- und Lifestyleprodukten, u. a. aus den Bereichen Hautpflege und Nahrungsergänzung sowie Pflegeprodukte für Sportler und Aktive, Physiotherapiematerial sowie Produkte für die Tierpflege“ zu vertreiben.

Auch dem nunmehr abgemahnten Händler, einer GmbH, wird vorgeworfen, entgegen § 2 PAngV bestimmte Ware ohne Grundpreisangabe beworben zu haben. Der Bundesgerichtshof habe, so wird in fettgedruckter Weise hervorgehoben, bereits mit Urteil vom 26.02.2009, Az. I ZR 163/06, entschieden, dass Onlinehändler Grundpreise stets in unmittelbarer Nähe der Gesamtpreise anzugeben hätten, also nicht erst in der allgemeinen Produktbeschreibung.

Angesichts der offensichtlich zunehmenden Anzahl solcher Abmahnungen stellt sich die Frage, ob die medical4business GmbH möglicherweise rechtsmissbräuchlich handelt. § 8 Abs. 4 UWG bestimmt insoweit: „Die Geltendmachung ... [von Unterlassungsansprüchen] ist unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. In diesen Fällen kann der Anspruchsgegner Ersatz der für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.“ 

Im Falle eines Rechtsmissbrauchs ist auch zu prüfen, ob und inwieweit Frau Rechtsanwältin Anna Kaster in Regress zu nehmen ist. In dem uns vorliegenden Fall ist die Mandantin der Ansicht, dass die vorgelegten Anlagen so nicht stimmen können, was nunmehr eingehend zu prüfen ist.

2. Was ist wieder Gegenstand der Abmahnung?

Im Mittelpunkt der Abmahnung steht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Für jeden einzelnen Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung soll der Unterlassungsschuldner an die Unterlassungsgläubigerin eine Vertragsstrafe zahlen, die von der medical4business GmbH jeweils im Einzelfall nach billigem Ermessen zu bestimmen und im Streitfalle vom zuständigen Gericht auf Billigkeit zu überprüfen sei. 

Bitte beachten Sie, dass Vertragsstrafen häufig mit ca. 5000 EUR bemessen werden und bei mehreren Verstößen auch mehrere dieser Vertragsstrafen anfallen können. Dies kann für Sie bedeuten, dass Sie möglicherweise nach Abgabe einer Unterlassungserklärung viele Tausend Euro zu bezahlen haben. Wir haben bereits in einer anderen (nämlich urheberrechtlichen) Angelegenheit und anderen Beteiligten über eine Vertragsgesamtstrafe von über 120.000 EUR verhandeln müssen.

Die Rechtsanwaltskosten werden von Frau Rechtsanwältin Kastner auf einem Gegenstandswert von 15.000,00 Euro berechnet, was zu einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr und Auslagen in Höhe von 1.029,35 EUR inklusive MwSt. führt.

3.Was Sie jetzt tun sollten – und was nicht

Es hilft wenig, sich über die Abmahnung aufzuregen. Genauso wenig hilft es Ihnen, die Abmahnung kurzerhand zu entsorgen und später einfach den Zugang des Schreibens zu bestreiten.

Was Sie jetzt benötigen, ist ein Fachanwalt, der sich mit der Materie auskennt, Ihnen mögliche Chancen und Risiken einschließlich der jeweiligen finanziellen Konsequenzen darlegt und mit Ihnen zusammen eine optimale Lösung für Ihre Situation findet. Bitte beachten Sie, dass bei wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, die vor ein deutsches Landgericht gelangen, Anwaltszwang herrscht (§ 78 ZPO).

Kontaktieren Sie uns! Unsere Kanzlei ist seit über 10 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz tätig. Für die Durchsicht Ihrer Unterlagen und unsere erste Einschätzung müssen Sie nichts bezahlen. Sie erreichen uns bequem per E-Mail, per Fax oder per Post. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite!

Einstweilen sollten Sie diese Ratschläge befolgen!

a.
Treten Sie einstweilen weder mit der Kanzlei Kastner noch der Firma medical4business GmbH in Kontakt.

b.
Geben Sie ohne fachanwaltliche Beratung keinerlei Erklärungen ab, auch nicht die von der Kollegin Kastner vorbereitete Unterlassungserklärung. Sie ist die Grundlage für empfindliche Vertragsstrafen!

c.
Zahlen Sie vor unserer qualifizierten Rechtsberatung keine Rechtsanwaltsgebühren.

d.
Geben Sie niemandem Auskünfte, bis Sie mit uns Rücksprache halten konnten.

4. Warum sollten Sie Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte anrufen?

Wir beraten und vertreten ausschließlich im Bereich IT/IP, also Informationstechnologierecht und Gewerblicher Rechtsschutz, wozu auch das hier berührte Wettbewerbsrecht gehört. Alle Anwälte der Kanzlei Dr. Damm & Partner sind zugleich Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Dr. jur. Ole Damm hat im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz an der Wilhelms-Universität Münster zu einem auch wettbewerbsrechtlichen Thema promoviert. Wir haben in den letzten 10 Jahren viele Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Doch wir können Sie nicht nur bei dieser Abmahnung beraten. 

Auf Wunsch prüfen wir auch Ihren Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform auf andere Verstöße und helfen Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die regelmäßig um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt

Dr. jur. Ole Damm

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für IT-Recht


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