Abmahnung der medical4business GmbH durch Rechtsanwältin Anna Kastner erhalten?

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1. Was für eine Abmahnung besprechen wir?

Uns wurde eine Abmahnung der Rechtsanwältin Anna Kastner, Maximiliansplatz 17, 80333 München vorgelegt, welche mit dem Schreiben im Namen der medical4business GmbH unlauteres Verhalten rügt.

Die medical4business GmbH soll ein im Bereich des Gesundheitswesens, der Kosmetik und der Sportbetreuung angesiedeltes Unternehmen sein, dass eine Vielzahl von hochwertigen Wellness-, Kosmetik- und Lifestyleprodukten, u. a. aus den Bereichen Hautpflege und Nahrungsergänzung sowie Pflegeprodukte für Sportler und Aktive, Physiotherapiematerial sowie Produkte für die Tierpflege vertreibe.

Dem abgemahnten Händler wird vorgeworfen, entgegen § 2 PAngV Kosmetikprodukte ohne Grundpreisangabe beworben zu haben. Der Bundesgerichtshof habe bereits mit Urteil vom 26.02.2009, Az. I ZR 163/06, entschieden, dass Online-Händler Grundpreise stets in unmittelbarer Nähe der Gesamtpreise anzugeben hätten. Sowohl der Gesamt- als auch der Grundpreis müssten bei Betrachtung des Angebots auf einen Blick wahrgenommen werden können. Dabei sei es nicht ausreichend, den Grundpreis erst in der allgemeinen Produktbeschreibung zu nennen.

2. Was ist Gegenstand der Abmahnung?

Wenn Sie eine Abmahnung der Firma medical4business GmbH erhalten haben, werden Sie zum Unterlassen eines bestimmten Verhaltens aufgefordert. Die Kanzlei Anna Kastner fordert für ihre Mandantin in dem uns vorliegenden Fall die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Händler soll sich verpflichten, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs in der an den Letztverbraucher gerichteten Werbung im Internet, Kosmetikprodukte in Fertigpackungen unter Angabe des Endpreises zu bewerben und/oder bewerben zu lassen und/oder Letztverbrauchern im Internet solche Waren in Fertigpackungen unter Angabe des Endpreises anzubieten und/oder anbieten zu lassen, ohne in unmittelbarer Nähe zum Endpreis auch den Grundpreis anzugeben, sofern der Grundpreis nicht mit dem Endpreis identisch ist.

Für jeden einzelnen Fall der zukünftigen Zuwiderhandlung gegen die strafbewehrte Unterlassungserklärung soll der Unterlassungsschuldner an die Unterlassungsgläubigerin eine Vertragsstrafe zahlen, die von der medical4business GmbH jeweils im Einzelfall nach billigem Ermessen zu bestimmen und im Streitfalle vom zuständigen Gericht auf Billigkeit zu überprüfen sei.

Die Rechtsanwaltskosten werden zu einem Gegenstandswert von 15.000,00 Euro berechnet, was zu einer 1,3-fachen Geschäftsgebühr und Auslagen in Höhe von 1.029,35 EUR inklusive MwSt. führt.

Dem Vernehmen nach soll es sich bei dieser Abmahnung nicht um einen Einzelfall, sondern um einen Teil einer Serienabmahnung handeln. Inwieweit sich daraus ein rechtsmissbräuchliches Verhalten gemäß § 8 Abs. 4 UWG ergibt, ist im Einzelfall zu prüfen. Die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen ist danach unzulässig, wenn sie unter Berücksichtigung der gesamten Umstände missbräuchlich ist, insbesondere wenn sie vorwiegend dazu dient, gegen den Zuwiderhandelnden einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen oder Kosten der Rechtsverfolgung entstehen zu lassen. In diesen Fällen kann der Abgemahnte Ersatz für seine Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen. Weitergehende Ersatzansprüche bleiben unberührt.

3. Unsere vier Empfehlungen zur sofortigen Umsetzung

Wenn Sie diesen Rechtstipp lesen, sind Sie höchstwahrscheinlich selbst betroffen und haben bereits eine solche Abmahnung oder möglicherweise bereits eine einstweilige Verfügung oder Hauptsachenklage erhalten. Jetzt sollten Sie umgehend handeln. Sie dürfen das Schreiben nicht achtlos zur Seite legen. Kontaktieren Sie uns stattdessen. Unsere Kanzlei ist national und international im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz tätig. Für die Sichtung Ihrer Unterlagen sowie unsere Ersteinschätzung sind für kostenfrei. Sie erreichen uns per E-Mail, per Fax oder per Post (unsere Kontaktdaten finden Sie auf der rechten Seite). Bis dahin befolgen Sie am besten diese vier Ratschläge:

a. Kontaktieren Sie weder Rechtsanwältin Kastner noch die Firma medical4business GmbH, ohne sich vorher beraten zu lassen.
b. Geben Sie ohne fachanwaltliche Beratung keine mündlichen oder schriftlichen Erklärungen ab, insbesondere nicht die vorbereitete Unterlassungserklärung.
c. Zahlen Sie vor unserer Rechtsberatung nicht.
d. Erteilen Sie keine Auskünfte, bis Sie mit uns Rücksprache halten konnten.

4. Warum Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte?

Die Anwälte der Kanzlei Dr. Damm & Partner sind zugleich Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz. Das Wettbewerbsrecht ist ein maßgeblicher Teil hiervon. Dr. jur. Ole Damm hat im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz an der Wilhelms-Universität Münster zu einem auch wettbewerbsrechtlichen Thema promoviert. Wir haben über ein Jahrzehnt anwaltliche Erfahrung im Umgang mit Abmahnungen und wir haben viele Verfahren bis zum Bundesgerichtshof begleitet. Bei Bedarf prüfen wir auch Ihren Onlineshop oder Verkaufsauftritt auf einer Internetplattform auf (weitere) Verstöße und helfen Ihnen, sich vor zukünftigen Abmahnungen zu schützen. Auf unserer Kanzleiseite finden Sie über 7.000 Urteile und Beiträge zum Bereich Gewerblicher Rechtschutz/IT-Recht, die regelmäßig um neue Einträge ergänzt werden.

Rechtsanwalt
Dr. jur. Ole Damm
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für IT-Recht


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