Handyverbot extrem verschärft – was jetzt alles verboten ist; nun droht auch Fahrverbot

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Früher wurde das händische Benutzen eines Mobiltelefons mit einem Bußgeld von € 60,00 und einem Punkt in Flensburg geahndet. Jetzt ist alles anders: Viele weitere Geräte werden bußgeldrelevant erfasst; es gibt auch Fahrverbote!

Was ist mit dem Handy im Fahrzeug verboten?

"Händisches" Nutzen von Mobiltelefonen und Autotelefonen betreffend aller Funktionen, also u. a.:

  • Telefonieren
  • SMS schreiben
  • Internet 
  • Facebook, Instagram, Twitter, WhatsApp etc.
  • Mails abfragen
  • Musik hören
  • Navigieren
  • Diktieren
  • WhatsApp bedienen
  • Blitzer-App einstellen
  • Hörbuch hören

Wenn für die Nutzung das Gerät nicht angefasst wird, aber darauf geblickt werden muss, ist auch eine "zu lange" Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen bußgeldbewehrt.

Für welche Geräte gilt das Verbot noch?

Erfasst werden alle elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen oder zu dienen bestimmt sind und Geräte der Unterhaltungselektronik, wie z. B.:

  • mobiles Navi
  • Geräte mit Touchscreen (Berührungsbildschirm)
  • Fernseher
  • Gameboy, etc.
  • portable Computer (z.B. Notebook, iPad, Tablet, E-Book-Reader etc.)
  • Diktiergerät
  • Funkgerät (Walkie-Talkie)
  • Organizer

Was ist mit der Bedienung des Autoradios bzw. des fest eingebauten Navigationsgeräts?

Selbst Bedienvorgänge vom Autoradio, Festeinbau-Navi, Mobiltelefon mit Freisprecheinrichtung können jetzt verbotene Vorgänge darstellen!
 
 Achtung: Auch wenn das Fahrzeug steht, aber der Motor an ist, greifen die Verbote. 
Gleiches gilt bei Motor aus mit Start-Stopp-Automatik bzw. Stopp-Start-System.

Und welche Bußgelder drohen?

  • € 100,00 1 Punkt in Flensburg (bleibt 2,5 Jahre stehen + 1 Jahr Überliegefrist) – normaler Verstoß
  • € 150,00 2 Punkte in Flensburg (bleiben 5 Jahre stehen + 1 Jahr Überliegefrist) und ein Monat Fahrverbot – Verstoß mit Gefährdung
  • € 200,00 2 Punkte in Flensburg (bleiben 5 Jahre stehen + 1 Jahr Überliegefrist) und ein Monat Fahrverbot – Verstoß mit Sachbeschädigung

Es kommt nicht selten auf den Inhalt der Ermittlungsakte und die dortige Dokumentation des vorgeworfenen Verstoßes an. Hier bieten sich im Rahmen versierter Verteidigung oft Chancen an.

Haben Sie Fragen? Ein Telefonat oder Informationsgespräch mit einer Ersteinschätzung der Erfolgsaussicht in der Verteidigung ist für Sie selbstverständlich kostenfrei! 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm


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