Hat der Arbeitnehmer ein Recht auf eine Abfindung? (Tipps für Arbeitnehmer)

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Grundsätzliche Fragen zu Kündigung und Abfindung: Wann hat man einen Anspruch auf eine Abfindung? Ist die Kündigung Voraussetzung für eine Abfindung? Wie sollte man sich verhalten, wenn man eine Abfindung will – auch ohne gekündigt worden zu sein? Antworten hat der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Einen Anspruch auf eine Abfindung hat man nur in Ausnahmefällen, etwa im Fall eines Sozialplans bei Massenentlassungen. In den allermeisten Fällen ist die Abfindung schlicht Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Zwar fehlt eben meist der Anspruch auf eine Abfindung. Es gibt aber Umstände, die die Zahlung einer Abfindung deutlich erleichtern. Die arbeitgeberseitige Kündigung ist so ein Fall.

Streng genommen ist die Kündigung keine direkte Voraussetzung für die Abfindung. Nur: Sie führt oft auf unkompliziertem Weg dahin, nämlich wenn der Arbeitnehmer gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht klagt, und dort mit dem Arbeitgeber einen gerichtlich protokollierten Abfindungsvergleich abschließt.

Hier erreicht man hohe Abfindungen regelmäßig, wenn der Arbeitgeber mit seiner Kündigung gegen Vorschriften des Arbeitsrechts verstößt. Die Kündigungsschutzklage muss also gute Aussichten auf Erfolg haben. Arbeitgeber werden hier meist hohe Abfindungen anbieten, um die finanziellen Risiken eines Prozessverlusts zu vermeiden.

Aber auch ohne Kündigung kann man an die begehrte Abfindung gelangen. Dieser Weg ist etwas umständlicher und erfordert meist die Hinzuziehung eines auf Kündigung und Abfindungsverhandlungen spezialisierten Anwalts oder Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Denn was meist nicht funktionieren wird, ist, dass man seinen Chef zum Gespräch bittet, ihm eröffnet, dass man seinen Job aufgeben möchte – und gleichzeitig um eine Abfindung bittet. Kaum ein Chef wird dem zustimmen. Warum auch? Sein Arbeitnehmer will gehen; was würde es dem Arbeitgeber bringen, eine Abfindung zu zahlen?

Viel eher wird der Arbeitgeber der Abfindung zustimmen, wenn der Arbeitnehmer zuerst eine Verbesserung seiner Arbeitsbedingungen fordert, am besten anwaltlich.

Tatsächlich wird es meist gute Gründe geben, warum der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verlassen will: Mobbing etwa, Überlastung oder unzumutbare und nicht vertragsgemäße Arbeitsanweisungen durch den Vorgesetzten.

Fordert der Arbeitnehmer seinen Chef nun per Anwalt dazu auf, diese Missstände und Vertragsverletzungen zu beseitigen und zu unterlassen, steigt die Bereitschaft des Arbeitgebers erfahrungsgemäß meist an, dem Arbeitnehmer doch eine Abfindung auszuzahlen.

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