IDO e.V. überprüft Unterlassungserklärungen aus 2015 / 2016

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Mir wurden aktuell (Stand: 21.10.2021) mehrere Schreiben des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO) mit Vertragsstrafenforderungen zur Prüfung vorgelegt. Auffällig ist insoweit, dass sich die Schreiben auf Verstöße gegen Unterlassungserklärungen beziehen, die in den Jahren 2015 und 2016 abgegeben worden waren. Offenbar überprüft der IDO derzeit die Einhaltung alter Unterlassungserklärungen.

Vertragsstrafenforderung des IDO - was tun?

Ich unterstütze seit geraumer Zeit Betroffene, die eine Vertragsstrafe an den IDO zahlen sollen. Daher hatte ich hier in der Vergangenheit in einem Beitrag auch schon einmal näher erläutert, wie Betroffene auf eine Vertragsstrafenforderung des IDO reagieren können:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ido-vertragsstrafenforderung-zahlen-verhandeln-oder-zurueckweisen_183613.html

Sie hatten vor Jahren eine Abmahnung des IDO erhalten, anschließend eine Unterlassungserklärung abgegeben und sollen nun eine Vertragsstrafe zahlen?

Dann geht es Ihnen wie vielen anderen. Vor einigen Jahren war noch weitestgehend unklar, wie die Gerichte das Vorgehen des IDO bewerten werden. Vor diesem Hintergrund haben viele Betroffene eine Unterlassungserklärung gegenüber dem Verein abgegeben, um eine teure gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Damit haben die Betroffenen einen Unterlassungsvertrag mit dem Verein abgeschlossen. Ein Unterlassungsvertrag ist ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis. Dies bedeutet, dass eine Unterlassungserklärung nach der Abgabe auch Jahre später noch einzuhalten ist.

Wenn der IDO bei einer Überprüfung der von Ihnen vor Jahren abgegebenen Unterlassungserklärung feststellt, dass Sie gegen die Unterlassungsverpflichtungen verstoßen, dann kann der Verein grundsätzlich eine Vertragsstrafe fordern. Die meisten abgegebenen Unterlassungserklärungen sehen insoweit eine flexible Vertragsstrafenregelung vor. Der IDO kann also zunächst die Höhe der Vertragsstrafe festlegen. Im Streitfalle kann der Betroffene die Höhe der Vertragsstrafe jedoch gerichtlich überprüfen lassen.

Sie wollen sich gegen die Vertragsstrafenforderung des IDO wehren?

Wenn Sie keine Vertragsstrafe an den IDO zahlen wollen, können Sie es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens müsste das Gericht dann prüfen, ob dem Verein eine Vertragsstrafenforderung in der geltend gemachten Höhe zusteht. Das Zustandekommen des Unterlassungsvertrages und die Verstöße gegen die Unterlassungsverpflichtungen sind nach meiner Erfahrung meist kein Problem, sodass es aus Sicht des IDO eigentlich nur um die Frage geht, ob das Gericht die Höhe der Vertragsstrafe für angemessen hält.

Wenn Sie sich effektiv gegen die Vertragsstrafenforderung des IDO wehren wollen, müssen Sie klären, ob in Ihrem Fall Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Sie zum Zeitpunkt der Abmahnung arglistig getäuscht worden sind. In diesem Fall kommt eine Anfechtung der abgegebenen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in Betracht, mit der die abgegebene Erklärung nachträglich beseitigt werden kann. Greift die Anfechtung durch, entfällt der Unterlassungsvertrag als Grundlage für die Vertragsstrafenforderung nachträglich. Gern kläre ich mit Ihnen, ob in Ihrem Fall eine Anfechtung der abgegebenen Unterlassungserklärung in Betracht kommt.

Auf jeden Fall macht es Sinn, im gerichtlichen Verfahren zu den zahlreichen Anhaltspunkten für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens des IDO vorzutragen. Greift der Einwand des Rechtsmissbrauchs durch, ist dem IDO die Geltendmachung der Vertragsstrafenforderung verwehrt. Gern bespreche ich mit Ihnen, welche Argumente für die Rechtsmissbräuchlichkeit des Vorgehens des Vereins vorgetragen werden können.

Natürlich sollte unbedingt auch zur Höhe der Vertragsstrafenforderung vorgetragen werden. Wie sich in verschiedenen der von mir betreuten Verfahren gezeigt hat, sehen einige Gerichte zumindest die Höhe der vom IDO geforderten Vertragsstrafen kritisch. Wenn das Gericht die Vertragsstrafenforderung als unangemessen hoch bewertet und demzufolge auf einen angemessenen Betrag herabsetzt, dann reduziert sich nicht nur die Vertragsstrafenforderung. Der IDO muss vielmehr auch einen Teil der Kosten des Rechtsstreits tragen.

Warum Sie sich fachkundig vertreten lassen sollten 

Ich vertrete seit geraumer Zeit Betroffene, die eine Vertragsstrafe an den IDO zahlen sollen. Da die Betroffenen sehr unterschiedlich aufgestellt sind, hängt die Entscheidung über die richtige Reaktion auf eine Vertragsstrafenforderung von verschiedenen Aspekten ab.

Entscheidend ist die Frage nach den Kosten: Wollen Sie die Vertragsstrafenforderung möglichst kostengünstig erledigen oder wollen Sie versuchen, sich von der abgegebenen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu lösen?

Gern bespreche ich mit Ihnen, wie Sie ihre Interessen am besten durchsetzen können.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene zu Vertragsstrafenforderungen des IDO und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie wünschen eine Beratung?

Wenn Sie sich zunächst einen Überblick über die Rechtslage und die verschiedenen Möglichkeiten für das weitere Vorgehen verschaffen möchten:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Weitere Informationen zum Vorgehen des IDO habe ich in den folgenden Beiträgen für Sie zusammengestellt:

https://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-IDO-Interessenverband-fuer-das-Rechts-und-Finanzconsulting-deutscher-Online-Unternehmen.htm

https://www.anwalt.de/rechtstipps/vertragsstrafe-wie-sie-sich-gegen-den-ido-ev-wehren-koennen_186286.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/sie-haben-eine-klage-des-ido-e-v-wegen-einer-vertragsstrafe-erhalten-ich-berate-sie_164883.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-abmahnungen-und-vertragsstrafenforderungen-des-ido-ev_182091.html

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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