Ihr Anwalt 24 Zierhut IP mahnt i.A. der Zapf Creation AG die Markenverwendung „BABY born“ ab

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In der Vergangenheit mahnte die Zapf Creation AG mahnt durch Ihre Anwälte Ihr Anwalt 24 Zierhut IP aus München, markenrechtliche Verstöße durch die Verwendung des Begriffs „BABY born“ ab. Die Zapf Creation AG sei der Inhaber der eingetragenen Marke „BABY Born“ unter der Rubrik Spielzeug und Puppenzubehör.

Dem Abgemahnten wurde vorgeworfen, seine Angebote betreffend Puppenkleidung und Puppenzubehör auf eBay.de mit dem Begriff „BABY born“ zu gestalten, obwohl es sich hierbei um kein Zubehör der Marke „BABY born“ handle. Die Anwälte führen an, dass dies ein markenrechtlicher Verstoß sei, da die Nutzung des Markennamens unberechtigt erfolge. Selbst wenn die Angebote „für BABY born geeignet“ lauten, stelle dies einen markenrechtlichen Verstoß dar, da die Verwechselungsgefahr zum Original-Zubehör nicht ausgeschlossen werde, so die Anwälte.

Die Zierhut IP fordert vom Abgemahnten Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Um ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden, wird der Abgemahnte aufgefordert binnen einer Frist, eine unterschriebene Unterlassungserklärung an die Kanzlei zurückzusenden. Die Rechtsanwaltskosten werden aus einem Gegenstandswert i.H.v. 200.000,00 EUR berechnet und belaufen sich somit auf 3.328,50 EUR. Dem Abgemahnten wird parallel ein Angebot zur Zahlung von 2.518,10 EUR statt der ursprünglich geforderten 3.328,50 EUR gemacht, wenn dieser innerhalb der gesetzten Frist leistet.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten?

Wenn auch Sie eine Abmahnung wegen eines Markenverstoßes oder Wettbewerbsverstoßes erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten wie Sie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Generell gilt es, entspannt zu bleiben und nicht panisch, voreilig oder unüberlegt zu handeln. Dennoch sind Sie gefordert. Nehmen Sie die Abmahnung ernst und werden Sie aktiv. Dies kann Ihnen eine einstweilige Verfügung gegen Sie ersparen.

Gerade bei der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen aus Sicht des Abmahners positiv formuliert und beinhalten erhebliche Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine Verteidigungsstrategie entwickeln, die beispielsweise die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung vorsieht.

Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Bundesweit vertreten wir Abgemahnte wegen vermeintlicher Verstöße gegen das Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf diesen Gebieten können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln.

Diese Aufgabe werden wir gerne für Sie erledigen.

Rufen Sie uns gerne an oder senden uns Ihre Abmahnung zu.

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