Marken Abmahnung der Zapf Creation AG durch Ihren Anwalt 24 Zierhut IP (Baby born)

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Die Zapf Creation AG mahnt mit Hilfe der Kanzlei Ihr Anwalt 24 Zierhut IP wegen behaupteter Markenverletzungen bzgl. „BABY born“ ab.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist. 

Zum Hintergrund

Die Zapf Creation AG bietet Kinderspielzeug und insbesondere Spielpuppen an und hat diesbezüglich diverse Marken eintragen lassen, wie die Marke „Baby born“. 

Abmahngefährdet sind u. a. Händler auf Ebay. In dem uns vorliegenden Fall wurde Puppenzubehör mit der Markenbezeichnung „Baby born“ beworben, obgleich es sich – so der Abmahner – um keine Originalware gehandelt habe. 

Es wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, Auskunft und Anerkennung der Schadensersatzpflicht gefordert. 

Damit nicht genug: Es wird die Zahlung von Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 200.000 Euro (!) verlangt, mithin 3019,50 Euro.

Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe und wenden Sie sich noch binnen Frist an einen spezialisierten Rechtsanwalt.

Es sollte anwaltlich geprüft werden, ob der geltend gemachte Verstoß tatsächlich vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so kann ggf. lediglich eine eingeschränkte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. 

Auch der Auskunftsanspruch sollte nicht ungeprüft erfüllt werden, da die Auskunft oftmals zur Bezifferung eines weiteren Schadensersatzes dient. Hier ist strategisch genau zu prüfen, wie weiter vorgegangen werden sollte.

Auch die geforderten Gebühren sollten geprüft und können in den meisten Fällen reduziert werden. Vorliegend wird unseres Erachtens von einem zu hohen Streitwert ausgegangen. 

Hier kann bares Geld gespart werden!

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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