Illegaler Wettbewerb gegen Taxis – Wettbewerbsregeln in der praktischen Anwendung

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Wie können sich rechtstreue Unternehmen gegen die Zersetzung von Vorschriften und das gezielte Abwerben ihrer Kunden wehren? 

Behörden sind häufig mit der Durchsetzung der Rechtsvorschriften überfordert. Kontrollen finden kaum statt. Effektiv durchgeführte zivilrechtliche Eilverfahren können kurzfristig Abhilfe schaffen.

Die im öffentlich-rechtlichen Nahverkehr tätigen Taxiunternehmen, die eine zuverlässige Personenbeförderung rund um die Uhr flächendeckend sicherstellen sollen, sehen sich zunehmend durch Mietwagenbetreiber wirtschaftlich unter Druck. Das Eingreifen von Vermittlern wie Uber über Mobile-Apps hat die illegale Konkurrenz stark befördert.

Der ruinöse Wettbewerb bei gleichzeitig hohen Auflagen und den damit verbundenen Kosten kann für viele Taxiunternehmen schnell zu einem Existenzkampf führen.

Welche Regeln werden vor allem verletzt?

Am häufigsten verstoßen Konkurrenten gegen das Verbot des Bereithaltens zur Aufnahme von Fahrgästen. Mietwagenunternehmen dürfen Fahrgäste nur am Betriebssitz, in der Wohnung des Unternehmers (nicht der Angestellten!) oder während der Ausführung einer Bestellfahrt (also auch nicht bei der leeren Rückfahrt!) annehmen. 

Logischerweise ist die Versuchung groß, nach dem Aussteigen der Fahrgäste gleich vor Ort passende Folgeaufträge anzunehmen. Das gilt umso mehr, wenn die Fahrerinnen und Fahrer an Zielorten wie Flughäfen an wartenden Fahrgästen vorbeifahren. Aber genau das spontane Mitnehmen ist klar illegal, wenn dies nicht am Betriebssitz geschieht. Mietwägen müssen erst zum Betriebssitz zurückgefahren werden. Erst nach Rückkehr dürfen sie wieder Fahrgäste aufnehmen.

Mietwagenunternehmen sind gemäß § 49 PBefG auch gesetzlich verpflichtet, über den Eingang der Bestellungen genau Buch zu führen und diese Aufzeichnungen ein Jahr aufzubewahren. Mietwagenbetreiber müssen auch jede Verwechslung mit offiziellen Taxidiensten vermeiden.

Es sind auch Fälle bekannt, in denen Fahrer selbst ohne grundlegende Erlaubnis zur Personenbeförderung tätig wurden. 

Welche Möglichkeiten der Abwehr gibt es? Sind Beschwerden bei Behörden der einzige Weg?

Betroffene Taxiunternehmen können gegen alle diese Verstöße über Eilverfahren der Zivilgerichte bei voller Kostentragung der rechtsverletzenden Mietwagenunternehmen wehren.

Viele Unternehmen wenden sich jedoch erfolglos mit Beschwerden an die für die Personenbeförderung zuständige Gemeinde- oder Kreisbehörde. Bei Personalmangel und komplexen Rechtsfällen zeigen sich Behörden aber meist überfordert. Einzelfälle können nicht verfolgt werden.

Überhaupt keine Lösung sind manche Selbsthilfemaßnahmen wie direkte Aggressionen gegen Fahrerinnen und Fahrer, die in einer strafbaren Eskalation enden und zu keinerlei Lösung in der Sache führen.

Denn es gibt effektive Maßnahmen, die Zivilgerichte in Wettbewerbssachen anbieten. Darauf sollten sich rechtstreue Unternehmen im Rechtsstaat konzentrieren.

Taxiunternehmen können Verstöße durch Testangebote über die App und Fotos, ergänzend mit Zeugenaussagen der Fahrerinnen und Fahrer, dokumentieren. Da das Mietwagenunternehmen zum Nachweis der Bestellungen und ihres Zeitpunkts nachweispflichtig ist, genügt eine solche Dokumentation in aller Regel, um einen sofort vollstreckbaren Gerichtsbeschluss zu erreichen.

Nach einer anwaltlichen Abmahnung des Unternehmens erlassen für Wettbewerbssachen spezialisierte Gerichte auf Antrag oft binnen Tagen auf Antrag ein Verbot entsprechender Handlungen unter Androhung von Ordnungsstrafen bis 250.000 € oder ersatzweise Ordnungshaft gegen die Betreiber der Mietwagendienste. Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz sind auf diese Verfahren spezialisiert und können ein gezieltes und effektives Vorgehen anbieten.

Alle anfallenden Kosten haben die Rechtsverletzer zu erstatten (§ 12 UWG). So können mit einem konsequenten Vorgehen finanzielle Schäden aus dem illegalen Wettbewerb effektiv vermieden werden.



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