Illegales Online-Glücksspiel: Aufgrund Urteils des LG Marburg fast 80.000 Euro zurück wegen unerlaubter Sportwetten!

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Das Landgericht Marburg hat die Sportwettenanbieterin Tipico zur Rückzahlung einer hohen Summe verurteilt und alle Argumente der Verteidigung abgewiesen.

Ein vor dem Landgericht Marburg verhandelter Fall im Online-Sportwetten-Skandal hat zu einer weiteren verbraucherfreundlichen Entscheidung geführt (Urteil vom 30. Januar 2024, Az.: 2 O 124/23). In dem vorliegenden Fall klagte ein Spieler gegen die Firma Tipico, einer Sportwettenanbieterin aus Malta, die unter der Internetdomain „www.tipico.de“ Sportwetten anbietet. Zusätzlich zu Sportwetten werden auf derselben Plattform durch ein Schwesterunternehmen von Tipico auch Online-Casinospiele, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele angeboten. Beide Angebote sind über die gemeinsame Webseite erreichbar. Tipico, mit Sitz in Malta, hatte einem Kunden, dem Kläger, ermöglicht, von Mai 2015 bis Oktober 2020 Sportwetten abzuschließen, was zu einem Verlust von 78.190 Euro führte. Das Landgericht Marburg hat die Beklagte verurteilt, an den Kläger 78.190 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 11. Juli 2023 zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

„Tipico erhielt am 9. Oktober 2020 eine Konzession für ihr Sportwettenangebot. Der Kläger hat zudem einen Prozessfinanzierungsvertrag mit einem Dritten abgeschlossen und Tipico hat verschiedene Einwände gegen die Klage erhoben, darunter die Verjährung und die Frage der Zuständigkeit des Gerichts. Tipico argumentierte auch, dass der Kläger seine Forderungen zu Sicherungszwecken abgetreten habe und behauptete, dass ihr Angebot legal sei“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung hat das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Marburg erstritten, aufgrund dessen es das verlorene Geld zurückgibt.

Das Gericht fand die Klage größtenteils begründet. Es stellte fest, dass der Kläger seine Ansprüche trotz der Abtretung an einen Finanzierer geltend machen kann. Die Einsätze des Klägers bei Tipico wurden als ohne rechtlichen Grund getätigt angesehen, da die Teilnahme an Online-Sportwetten gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2012) verboten ist. Dieses Verbot gilt auch für den Zeitraum, in dem der Kläger seine Wetten platziert hatte. Das Argument von Tipico, dass ihnen die Konzession unrechtmäßig vorenthalten wurde, wurde vom Gericht nicht akzeptiert, da das Angebot von Online-Sportwetten eine Konzession voraussetzt, die Tipico zum Zeitpunkt der Wetten des Klägers nicht hatte.

Das Gericht entschied auch, dass der Rückzahlungsanspruch des Klägers nicht durch § 814 BGB ausgeschlossen wird, der besagt, dass geleistete Zahlungen nicht zurückgefordert werden können, wenn der Leistende wusste, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war. Das Gericht fand, dass der Kläger nicht positiv wusste, dass die Verträge mit Tipico nichtig waren und er somit nicht zur Zahlung verpflichtet war. Tipico konnte nicht beweisen, dass der Kläger über die mögliche Illegalität des Angebots informiert war. „Zusammengefasst hat das Gericht damit entschieden, dass der Kläger aufgrund der Nichtigkeit der Verträge für Online-Sportwetten seine Verluste von Tipico zurückfordern kann. Das Urteil berücksichtigt die rechtlichen Rahmenbedingungen des Glücksspiels im Internet und stellt den Schutz der Verbraucher in den Vordergrund. Das sind weitere gute Nachrichten für geschädigte Spieler im Online-Sportwetten- und Online-Casino-Skandal“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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