Illegales Online-Glücksspiel: Geld zurück von Tipico wegen Online-Sportwetten!

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Tipico muss einem geschädigten Verbraucher fast 43.000 Euro zurückerstatten, die er im Rahmen von Online-Sportwetten verloren hatte. Der Kläger ist davon ausgegangen, dass es sich um legale Online-Glücksspiele handelte.

Online-Sportwetten entwickeln sich mehr und mehr zu einem relevanten Zweig im Online-Glücksspiel-Skandal. Denn immer mehr Gerichte verurteilen Anbieterinnen von Online-Sportwetten zur Rückzahlung der Spielverluste ihrer Kunden, wenn keine Sportwettkonzession durch die zuständige Behörde erteilt worden ist. Daher hat das Landgericht Ravensburg (Az.: 3 O 194/23) das maltesische Unternehmen Tipico dazu verurteilt, an die Klagepartei einen Betrag in Höhe von 42.730 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 18. Juli 2023 zu zahlen und die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Im Zeitraum vom 13. September 2013 bis zum 4. Oktober 2020 tätigte der Kläger Zahlungen in Höhe von 101.330 Euro an die Beklagte. Währenddessen erhielt er Auszahlungen von insgesamt 58.600,00 Euro. Zusätzlich übertrug der Kläger 13.028,90 Euro von seinem Sportwettenkonto bei der Beklagten auf das Konto einer Schwestergesellschaft, der SW Tipico Games Ltd., die Online-Casinospiele anbot. Für diese Überweisung wurden ihm „Chips“ für Casinospiele gutgeschrieben. Umgekehrt transferierte er 13.941,10 Euro zurück auf sein Sportwettenkonto durch den „Verkauf“ der Chips, was ihm einen zusätzlichen Saldo von 912,20 Euro für Sportwetten einbrachte. 

„Der Kläger nutzte die Internetseite der Beklagten für Sportwetten. Er spielte monatlich mit Beträgen über 1.000 Euro, wobei er dies als privaten Zeitvertreib ansah. Der Kläger ging davon aus, dass die von ihm genutzten Online-Glücksspiele legal waren. Über die rechtliche Situation und mögliche Probleme wurde er erst nachträglich durch uns informiert, und zwar nachdem er bereits die Spielverluste erlitten hatte“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung hat das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Regensburg erstritten.

Hingegen trug die Beklagte vor, dass deutsche Gerichte international unzuständig seien. Sie behauptete zudem, die Klage sei rechtsmissbräuchlich und unzulässig, da hinter dem Kläger ein Prozessfinanzierer stehe. Der Beklagten zufolge fehlte dem Kläger die Aktivlegitimation, da die Forderung an den Prozessfinanzierer abgetreten sei. Die Beklagte berief sich zudem auf die Verjährung der Ansprüche und verneinte einen Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag: Sie argumentierte, ihr Angebot sei aufgrund der Dienstleistungsfreiheit legal gewesen, und das Fehlen einer deutschen Erlaubnis könne der Beklagten nicht vorgehalten werden, da der Erlaubnisvorbehalt funktionell und europarechtlich unzulänglich sei.

„Diese Argumente hat das Gericht nicht gelten lassen und durchweg verworfen. Unter anderem führte die (Sicherungs-)Abtretung an einen Prozessfinanzierer nicht zur Unzulässigkeit der Klage, und es ist deutsches Recht anzuwenden, da der Kläger in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Daher müssen sich geschädigte Verbraucher nicht von solchen Abwehrreaktionen der Online-Glücksspiel-Anbieterinnen verrückt machen lassen. Der Klageweg ist die beste Möglichkeit, sein gutes Geld beim Online-Glücksspiel wieder zurückzuerhalten, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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