Illegales Online-Glücksspiel: Fast 150.000 Euro vom Online-Casino zurück!

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Vor dem Landgericht Amberg hatte eine geschädigte Spielerin Erfolg bei ihrer Klage auf Rückzahlung erlittener Spielverluste.

Eine Spielerin, die innerhalb von elf Monaten etwa 148.600 Euro in einem Online-Casino verloren hatte, konnte diese Verluste erfolgreich zurückfordern. Das Landgericht Amberg entschied am 23. Oktober 2023, dass die Betreiberin des Casinos den Verlust ersetzen muss, da ihr Angebot von Online-Glücksspielen gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hatte. Die Klage hatte Erfolg. Das Angebot von Online-Glücksspielen war in diesem Zeitraum nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten. Die Spieleinsätze seien daher ohne rechtliche Grundlage erfolgt und der Kläger habe Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste, stellte das LG Amberg fest.

Bis Ende Juni 2021 galt in Deutschland ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele, aber viele Anbieter ignorierten dieses Verbot, indem sie ihre Dienste über deutschsprachige Webseiten zugänglich machten. Im spezifischen Fall hatte die Spielerin zwischen Juni 2016 und Februar 2017 von Deutschland aus über eine deutschsprachige Internetdomain an den Spielen teilgenommen und insgesamt Verluste von 148.565,31 Euro erlitten. „Die Chancen, seine Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuerhalten, sind also nach deutschem Recht sehr groß. Betroffene Verbraucher sollten den Weg vor Gericht nicht scheuen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Der Anspruch des Klägers auf Rückzahlung der von ihm getätigten Einsätze im Rahmen des Online-Glücksspiels ergibt sich dabei § 812 BGB. Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. 

„Das Gericht betonte, dass das Verbot des Glücksspielstaatsvertrags der Spielsuchtbekämpfung und dem Jugendschutz dient. Die Klage war erfolgreich, da die Spieleinsätze ohne rechtliche Grundlage getätigt wurden und die Klägerin Anspruch auf Rückerstattung hatte. Obwohl das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland zum 1. Juli 2021 gelockert wurde, gelten diese Lockerungen nicht rückwirkend, sodass Spieler weiterhin gute Chancen haben, ihre Verluste zurückzufordern“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Und auch der einschlägige Paragraf 134 BGB spiele laut dem Verbraucherschutzexperten eine wesentliche Rolle. Darin heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.“ Die geleisteten Zahlungen bei illegalen Online-Glücksspielen und Online-Sportwetten erfolgten somit in den allermeisten Fällen ohne Rechtsgrund.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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