Illegales Online-Glücksspiel: Oberlandesgericht Nürnberg weist Antrag eines Online-Casinos auf Verfahrensaussetzung ab!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ein geschädigter Verbraucher begehrt von einer Online-Glücksspiel-Anbieterin die Rückzahlung seiner Spielverluste. Die Gesellschaft wollte das Verfahren aussetzen lassen - ohne Erfolg. Das Verfahren soll am Landgericht Ansbach fortgesetzt werden.

Spieler, die bei Online-Glücksspielen Geld verloren haben, können regelmäßig ihre Verluste von den Betreibern zurückerhalten. Dies wurde bereits von zahlreichen Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland bestätigt – und die Welle der verbraucherfreundlichen Urteile reißt nicht ab. So lehnte das Oberlandesgericht Nürnberg beispielsweise am 3. November 2023 einen Antrag auf Aussetzung eines Verfahrens ab, in dem ein geschädigter Verbraucher die Rückzahlung seiner Spielverluste von einem Online-Casino begehrte. Die Betreibergesellschaft hatte diesen Vorstoß gewagt und verloren. Das Verfahren soll am Landgericht Ansbach fortgesetzt werden.

Der geschädigte Verbraucher hatte Geld über eine deutschsprachige Webseite bei Online-Glücksspielen verloren. Wie in so vielen anderen Fällen auch verfügte die Anbieterin des Online-Casinos nicht über gültige Lizenz für den Betrieb in Deutschland. „Bekanntlich galt in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 ein umfassendes Verbot für öffentliche Glücksspiele im Internet. Dieses Verbot resultierte aus § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag, und auch heute ist das Angebot von Online-Casinos ohne explizite behördliche Lizenz nicht erlaubt. Das bedeutet: Wenn die Anbieterin nicht über eine gültige Lizenz für das öffentliche Veranstalten und Vermitteln von Glücksspielen in Deutschland verfügte, sind die Zahlungen zu Unrecht erfolgt. Die Verträge zwischen den Parteien sind somit unwirksam und die Online-Glücksspiel-Anbieterinnen müssen das Geld an die Spieler zurückzahlen“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos und Online-Sportwetten-Anbieter spezialisiert.

Daraus ergibt sich eine eindeutige Rechtslage. Wer vor diesem Stichtag bei einem Online-Glücksspiel-Anbieter Geld verloren hat, kann dieses auf jeden Fall zurückfordern. „Zu den Zielen des Glücksspielstaatsvertrags gehört es zudem, den Spielerschutz in Deutschland zu stärken, Alternativen zu unerlaubtem Glücksspiel zu schaffen, sicherzustellen, dass legale Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt werden, und das Entstehen von Spielsucht zu verhindern. Daher stehen die Gerichte regelmäßig auf Seiten geschädigter Spieler, um diese Schutzfunktion des Glücksspielstaatsvertrags umzusetzen“, betont Glücksspielrechtsexperte Dr. Gerrit W. Hartung.

Im vorliegenden Fall hatte die beklagte Betreiberin versucht, das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem ähnlichen Fall auszusetzen, was jedoch sowohl vom LG Ansbach als auch vom OLG Nürnberg abgelehnt wurde. Der EuGH hatte bereits 2010 entschieden, dass nationale Verbote von Online-Glücksspielen zulässig sein können, wenn sie zum Schutz des Gemeinwohls, wie der Bekämpfung von Spielsucht und dem Jugendschutz, dienen. Diese Grundsätze galten auch für das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung

Beiträge zum Thema