Illegales Online-Glücksspiel: Online-Casino-Anbieter aus Malta muss Geld zurückzahlen!

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Das Landgericht Stade hat die Betreiberin des Online-Casinos „MagicRed“ zur Erstattung aller Verluste an einen Spieler verurteilt. Dabei geht es um Spielbeträge in Höhe von 29.100 Euro.


Es ist ein weiteres verbraucherfreundliches Urteil im Online-Casino-Skandal. Das Landgericht Stade hat den Online-Casino-Anbieter Aspire Global International Ltd. aus Malta dazu verurteilt, an einen Spieler saldierte Spielbeträge in Höhe von 29.100 Euro zurückzuzahlen. Diese hatte der Kläger im Zeitraum vom 4. April 2020 bis 6.Juni 2020 unter Berücksichtigung von Gewinnen im Online-Casino „MagicRed“ verloren. Die Argumentation des Landgerichts folgt dem üblichen Muster in der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung in vielen bisherigen Verfahren im Online-Casino-Skandal.


„Konkret bedeutet das, dass die Anbieterin nicht über die erforderliche Lizenz verfügte. Daher durfte die Anbieterin nach dem Glücksspielstaatsvertrag ihre Leistungen in dem entsprechenden Bundesland, in dem Falle Niedersachsen, nicht anbieten. Es kommt auch nicht darauf an, ob das Angebot zu einem späteren Zeitpunkt, also beispielsweise nach der Öffnung der Vorschriften für das Online-Glcüksspiel, erlaubt war oder nicht. Es kommt nur auf den konkreten Zeitpunkt der Durchführung in den spezifischen Fall an, da laut Landgericht Stade keine rückwirkende Heilung des einzelnen, in der Vergangenheit abgeschlossenen Vertrags mit einem Spieler mit einer späteren Zulassung verbunden sei“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert.

Wie viele andere Gerichte betont auch das Landgericht Stade, dass es bei der Verteilung auf Rückzahlung der erlittenen Spielverluste unerheblich sei, dass der Spieler aufgrund des grundsätzlichen Verbotes von Online-Glücksspielen selbst eine illegale Handlung vollzogen habe. Um den Rückzahlungsanspruch zu versagen, müsse Vorsatz des Spielers nachgewiesen werden. Das sei aber kaum möglich, betont Dr. Gerrit W. Hartung, zumal bei einem Gesetzesverstoß durch die Betreiberin eines Online-Casinos. Es könne nicht erwartet werden, dass Spieler solche Verbotsgesetze kennten, und Online-Casino-Anbieterinnen hätten auch arge Schwierigkeiten, dieses Wissen bei einem Kläger nachzuweisen.


Die Rückzahlungspflicht der Online-Casino-Anbieterinnen ist bereits obergerichtlich bestätigt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main beispielsweise hatte deutlich gemacht, der Rückzahlungsanspruch sei nur dann zu verwehren, wenn Spieler von der Illegalität des Online-Glücksspiels gewusst hätten. Das beklagte Online-Casino müsse diesen Zusammenhang dem Spieler nachweisen.


Das bedeutet: „Die Rückforderungen des unterm Strich verlorenen Geldes als Spieleinsatz ist somit relativ einfach, weil es sich im Ergebnis um Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung gemäß § 812 BGB wegen der Nichtigkeit des Vertrages zur Teilnahme am Online-Glücksspiel aufgrund Verstoßes gegen den einschlägigen Staatsvertrag handelt. Das hat großes Potenzial. Unserer Einschätzung nach gibt es deutlich mehr als 50 Anbieter von Online-Casinos in Deutschland, von denen keiner die erforderlichen Lizenz besitzt“, betont Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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