Immobilienbranche in der Krise: IWG Holding insolvent
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Anleger und Kunden in Angst.
Die Probleme sind vielfältig. Steigende Baukosten, Fachkräftemangel, Lieferschwierigkeiten, Lieferengpässe und steigende Zinsen. Im Zusammenspiel sind diese Faktoren geeignet Projektentwicklungsunternehmen und Bauträger in Schwierigkeiten zu bringen, insbesondere wenn diese ihre Projekte nicht vollständig durchfinanziert haben sollten. Geplante Projekte drohen zu scheitern. Bereits laufenden, im Bau befindlichen Projekten drohen Verzögerungen, ggf. sogar Baustopps.
Käufer stellt dies vor unvorhergesehene Herausforderungen. Dies reicht von der Frage der bereits erfolgten Kündigung eines bestehenden Mietverhältnisses oder dem Verkauf der bisherigen Immobilie über die Vermietung der als Kapitalanlage bis hin zur Verfolgung von Baumängeln und Ansprüchen aus dem Bauvertrag und schließlich auch der Konsequenzen von Baustopps oder Verzögerungen für die eingegangene Baufinanzierung und das Verhältnis zur finanzierenden Bank.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Insolvenzanmeldungen mehrerer Tochterunternehmen, konkret IWG Medical Real Estate AG (6 IN 164/23) und IWG Versorgungskonzepte GmbH (6 IN 163/23) verkündet und die kurzfristige Insolvenzanmeldung der Holding-Gesellschaft angekündigt.
Damit besteht Ungewissheit und zahlreiche Unsicherheiten für Anleger, die um die Fertigstellung ihrer Immobilien bangen.
Ausserdem konnten sich Anleger über die ebenfalls insolvente Tochtergesellschaft IWG Medical Real Estate an den „Medzentren“ beteiligen. Die IWG Medical Real Estate agiert nach Angaben auf ihrer Homepage als die Immobilienholding des IWG-Netzwerkes und versorgt die Projektgesellschaften mit dem nötigen Eigenkapital. Es werden Investitionsmöglichkeiten als Nachrangdarlehen angeboten.
Ungeachtet dessen tragen solche Anlageformen ohnehin nicht unerhebliche Risiken in sich.
Nachrangdarlehen stellen eine hochriskante Geldanlage dar und sind ungeeignet für sicherheitsorientierte Anleger. Dennoch werden solche Nachrangdarlehen nicht selten Anlegern angeboten, die eine solche Anlageform bis dato nicht kannten und sich mangels hinreichender Aufklärung der Risiken einer solchen Geldanlage nicht bewusst sind.
Gerade vorliegend ist es nicht nur der Anleger, der ein Nachrangdarlehen vergibt. Das von ihm zur Verfügung gestellte Kapital wird seinerseits wiederum als Nachrangdarlehen ausgereicht. Insofern droht sich das Verlustrisiko zu potenzieren. Denn Nachranggläubiger werden erst nach den „normalen“ Gläubigern bedient. Es droht oftmals der Totalverlust.
Anleger sollten sich über ihre Rechte von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt aufklären lassen.
Daher sollten betroffene Wohnungskäufer und Fondsanleger sich frühzeitig über ihre rechtlichen Risiken und Möglichkeiten anwaltlich beraten lassen.
Wir beraten und vertreten seit mehr als 18 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.
Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir spezialisiert auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage.
Die Spezialisierung auf alle Rechtsfragen der Geld- und Vermögensanlage ermöglichen es uns unsere Mandanten gerade auch in Teilbereichen des Immobilienrechts sowie des Bau- und Architektenrechts kompetent zu beraten und zwar vom Kauf oder Bau einer Immobilie und der Ausgestaltung von Verträgen bis hin zum Verkauf oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages und der Finanzierung von Immobilien.
Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln.
Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.
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