Immobilienbranche in der Krise: Project-Gruppe

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 Anleger und Kunden in Angst.

Die Probleme sind vielfältig. Steigende Baukosten, Fachkräftemangel, Lieferschwierigkeiten, Lieferengpässe und steigende Zinsen. Im Zusammenspiel sind diese Faktoren geeignet Projektentwicklungsunternehmen und Bauträger in Schwierigkeiten zu bringen, insbesondere wenn diese ihre Projekte nicht vollständig durchfinanziert haben sollten. Geplante Projekte drohen zu scheitern. Bereits laufenden, im Bau befindlichen Projekten drohen Verzögerungen, ggf. sogar Baustopps.

Käufer stellt dies vor unvorhergesehene Herausforderungen. Dies reicht von der Frage der bereits erfolgten Kündigung eines bestehenden Mietverhältnisses oder dem Verkauf der bisherigen Immobilie über die Vermietung der als Kapitalanlage erworbenen Eigentumswohnung bis hin zur Verfolgung von Baumängeln und Ansprüchen aus dem Bauvertrag und schließlich auch der Konsequenzen von Baustopps oder Verzögerungen für die eingegangene Baufinanzierung und das Verhältnis zur finanzierenden Bank.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Insolvenzanmeldungen mehrerer Tochterunternehmen der Project-Gruppe, konkret der Project Immobilien Management GmbH, der Project Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH und der Project Immobilien Projectentwicklungs GmbH verkündet und die kurzfristige Insolvenzanmeldung der Holding-Gesellschaft der Gruppe Project Real Estate AG angekündigt.

Bundesweit sind von der Insolvenz nach Medienberichten 60 Immobilienprojekte betroffen.

Damit besteht Ungewissheit und zahlreiche Unsicherheiten für Wohnungskäufer, die um die Fertigstellung ihrer Immobilien bangen, aber auch Anleger geschlossener Fondsanlagen – sog. AIFs -. So wurde der Vertrieb der Fondsanlage „Project Metropolen 22“ eingestellt. Auch wenn verlautbart wird, dass dieser Fonds nicht unmittelbar von den Insolvenzen betroffen ist, da deren Anlagezweck u.a. auch Investitionen in Immobilienentwicklungsgesellschaften gemeinsam mit anderen Investmentgesellschaften der Project-Gruppe ist. 

Ungeachtet dessen tragen solche Fondsanlagen ohnehin nicht unerhebliche Risiken in sich.

Daher sollten betroffene Wohnungskäufer und Fondsanleger sich frühzeitig über ihre rechtlichen Risiken und Möglichkeiten anwaltlich beraten lassen.

Wir beraten und vertreten seit mehr als 18 Jahren Privatpersonen und Unternehmen deutschlandweit vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir schwerpunktmäßig in allen Fragen des Bank-, Wertpapier- sowie des Kapitalanlagerechts tätig. Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit bilden die Bereiche Immobilienrechts und des Bau- und Architektenrechts sowie des Erbrechts und der Anwaltshaftung.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir spezialisiert auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage. 

Die Spezialisierung auf alle Rechtsfragen der Geld- und Vermögensanlage ermöglichen es uns unsere Mandanten gerade auch in Teilbereichen des Immobilienrechts sowie des Bau- und Architektenrechts kompetent zu beraten und zwar vom Kauf oder Bau einer Immobilie und der Ausgestaltung von Verträgen bis hin zum Verkauf oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages und der Finanzierung von Immobilien.

Rechtsberatung ist Vertrauenssache. Daher ist unser Hauptanliegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Mandanten, geprägt von gegenseitigem Respekt. Hierbei steht im Vordergrund die Anliegen unserer Mandanten ernst zu nehmen und individuell zu behandeln. 

Dies umfasst nicht nur eine sorgfältige Aufklärung des zugrunde liegenden Sachverhalts, sondern auch eine umfassende Analyse unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung sowie aller Chancen und rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken des Einzelfalls und die Erarbeitung sachgerechter, fundierter und praktisch umsetzbarer Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen. Wir gehen für unsere Mandanten mit der Zeit, sind regional verankert und fachbereichsübergreifend kollegial bestens vernetzt.

Foto(s): Siegfried Reulein


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