Immobilienkredit bei Sparkassen/Volksbanken oder anderswo? Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden.

  • 1 Minuten Lesezeit

Bei der vorzeitigen Beendigung von Baudarlehen muss in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden. Hierbei handelt es sich um den (Zins-)Schaden der Bank, die sich zuvor langfristig über Kundengelder oder Refinanzierungsgeschäfte bei Dritten Geld für die Darlehensvergabe – gegen entsprechende Verzinsung – leihen musste.

Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Eine Recherche der Verbraucherzentrale Bremen erwies: Bei Baudarlehen, die über einen Bausparvertrag abgelöst/anschlussfinanziert werden, ist die finanzielle Belastung durch die Vorfälligkeitsentschädigung besonders hoch. Grundlage der Untersuchung der Verbraucherzentrale Bremen waren über 200 Bausparkombinationsfinanzierungen, die zwischen 2011 und 2016 vorzeitig gekündigt wurden.

Bei rund der Hälfte lag die Entschädigung für die vorzeitige Vertragsbeendigung-/Ablösung des Baudarlehens bei über 15 Prozent der noch offenen Restschuld.

Die hiesige Kanzleipraxis zeigt: Selbst Beträge von über € 40.000,00.- sind nicht untypisch.

Der Weg aus dem Dilemma ist der sogenannte „Widerrufsjoker“: Viele Bank verwenden fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Darlehensverträgen. Für diesen Fall steht den Darlehensnehmern, jedenfalls für Verträge aus dem Zeitraum 10.06.2010 – 2015 ein sogenanntes ewiges Widerrufsecht zu, was den glücklichen Darlehensnehmer einen Vertragsausstieg ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ermöglicht.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Darlehensnehmer gegenüber Banken und Sparkassen in Darlehenswiderrufsfällen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann LL.M.

Beiträge zum Thema