Impfpassfälschung: Was den Arbeitnehmer vor einer Kündigung retten kann – und vor einem Strafverfahren

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Arbeitnehmer, denen man vorwirft, eine Impfpassfälschung begangen zu haben, riskieren regelmäßig die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses – auch wenn man ihnen nichts zweifelsfrei nachweisen kann. Oft beruht der Verdacht auf einer App-basierten Impfchargenprüfung, die die Apotheken im Fall einer Übertragung von Impfpassdaten auf das Smartphone des Arbeitnehmers vornehmen.

Für in Verdacht geratene Arbeitnehmer ist in solchen Fällen nun ein Rettungsanker in Sicht. Dazu der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck:

Viele Apotheken prüfen die Echtheit der im Impfpass eingetragenen Impfungen, indem sie die angegebene Chargennummer des Impfstoffes mittels einer App verifizieren.

Wird die Chargennummer dort nicht erkannt, zeigt die Apotheke diesen Vorfall in vielen Fällen bei der Polizei als Verdacht einer Impfpassfälschung an.

Vielen Arbeitgebern reichen solche Ermittlungen und ein solcher Verdacht einer Impfpassfälschung aus, um eine Verdachtskündigung auszusprechen.

Nun deutet nach meinen Informationen einiges darauf hin, dass die von den Apotheken verwendete App nicht alle Chargennummern der hierzulande verabreichten Impfstoffe enthält!

Würde sich das bewahrheiten, beziehungsweise durch Dokumente nachvollziehbar belegen lassen, ließe sich meiner Meinung nach ein Fälschungsverdacht darauf nicht mehr stützen.

In einem Kündigungsschutzprozess würde das wohl regelmäßig einen erheblichen Zweifel an der Zulässigkeit der Verdachtskündigung begründen – sofern keine weiteren belastenden Umstände in Betracht kommen.

Arbeitnehmer hätten dann vor Gericht regelmäßig gute Chancen, die Kündigungsschutzklage zu gewinnen und auf den alten Job zurückzukehren, oder eine hohe Abfindung zu bekommen.

Strafrechtliche Ermittlungen würden dann erst Recht eingestellt werden müssen, weil der Arbeitnehmer im Fall einer lückenhaften online-Prüfung durch die Apotheke wohl nicht mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit als Täter gelten kann: Im Zweifel für den Angeklagten!

Im Fall einer Anhörung durch den Arbeitgeber rate ich dazu, sich vorher Rechtsrat einzuholen bei einem auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht. Äußern Sie sich nicht zum Vorwurf einer Impfpassfälschung, auch nicht zu Arbeitskollegen, ohne vorher mit einem Experten gesprochen zu haben.

Im Fall einer Kündigung rate ich dazu, am selben Tag, an dem man das Kündigungsschreiben erhalten hat, einen auf Kündigungsschutz spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anzurufen und mit ihm über die Chancen einer Kündigungsschutzklage zu sprechen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Droht Ihnen eine Kündigung oder ein Strafverfahren? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung oder zum Aufhebungsvertrag?

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Bundesweite Vertretung

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen. Fachanwalt Bredereck ist seit vielen Jahren als Strafverteidiger im Bereich arbeitsplatzbezogener Straftaten tätig.

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