In die Kündigungsfalle gelockt: wenn der Arbeitgeber zur Pflichtwidrigkeit verleitet

  • 3 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

„Das kannst du gern mitnehmen, da hat keiner etwas dagegen, der Schrott wird eh weggeworfen!“ Arbeitnehmer, die solche Sätze am Arbeitsplatz hören, sollten hellhörig werden. Dahinter steckt vielleicht ein fieser Arbeitgebertrick, eine „Mausefalle“, die den Arbeitnehmer in die (Kündigungs-)Falle locken soll.

Wer sollte sich vor Kündigungsfallen in Acht nehmen?

Genau kann man das nicht vorhersagen: In der Regel wird der Arbeitgeber einen zuverlässigen, langjährigen Kollegen, der mit Chefs und Kollegen gut auskommt, eher nicht loswerden wollen. Meist hat der Chef Mitarbeiter im Visier, die anecken, in Streitigkeiten verwickelt sind, mit dem Chef nicht gut können. Oder man will den langjährigen, verdienstvollen Kollegen doch loswerden, beispielsweise weil man einen Stellenabbau aus betriebsbedingten Gründen plant und im Vorfeld Personal mit starken Sozialpunkten aussortieren will.

Man kann sich nie sicher sein, woher der Wind weht, und ob das Angebot, „Sachen mit nach Hause zu nehmen“ ernst gemeint ist, ob es ein Test ist, oder doch eine echte Kündigungsfalle.

Wo drohen Kündigungsfallen?

Vorsichtig sollte man beispielsweise sein, wenn es sich um das Eigentum des Arbeitgebers handelt, genauso wie bei Fahrtkosten und Arbeitszeitnachweisen. Fallen gibt es auch bei der privaten Internetnutzung. Wer 15 Minuten vor dem notierten Arbeitszeitende nach Hause geht, begeht einen Arbeitszeitbetrug, der eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen kann. Wer vermeintlichen Schrott mit nach Hause nimmt, begeht regelmäßig Diebstahl am Eigentum des Arbeitgebers, was mitunter einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung liefern kann. 

Das mündliche OK des Vorgesetzten nützt dem Arbeitnehmer in diesen Fällen meist wenig: Regelmäßig wird man sich vor Gericht an solche Äußerungen nicht erinnern können (oder wollen).

Auch gefährlich: provozierte Tätlichkeiten und Beleidigungen. Arbeitnehmer, die sich am Arbeitsplatz zu einer Prügelei oder zu Beleidigungen hinreißen lassen, riskieren die verhaltensbedingte oder fristlose Kündigung, auch wenn der andere den Streit angezettelt hat.

Was kann man tun, wenn man eine Kündigungsfalle wittert?

Halten Sie die arbeitsvertraglichen Vorgaben peinlich genau ein! Das gilt auch für Betriebsvereinbarungen und Arbeitsanweisungen. Manch ein Arbeitnehmer hat die Kündigung nur wegen eines mitgenommenen Brötchens oder Pfandbons erhalten. Lehnen Sie ein Angebot, das Sie zu einer Pflichtwidrigkeit verleitet, freundlich ab. Holen Sie sich gegebenenfalls die schriftliche Erlaubnis Ihres Arbeitgebers ein. Fragen Sie einen Arbeitsrechtler, wenn Sie unsicher sind, ob ein Verhalten erlaubt ist.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Haben Sie Fragen zu Ihrer Abfindung? Rufen Sie noch heute Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an. In einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung beantwortet er Ihre Fragen zum Kündigungsschutz und zur Abfindungshöhe.

Bundesweite Vertretung: Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck vertritt seit vielen Jahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber bundesweit bei Kündigungen und im Zusammenhang mit dem Abschluss von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen.

Weiterführende Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage aus Arbeitnehmersicht: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Alles zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag, einschließlich Musterklage, Musterschreiben, Mustervereinbarung, und Arbeitnehmertipps: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), Vorladung durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK), Depression am Arbeitsplatz, Überlastungsanzeige, Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: https://kuendigungen-anwalt.de.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com.

Alles zum Arbeitsrecht finden Sie auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema