Industriedesign, Möbeldesign, Verpackungsdesign – Wie kann ein Design geschützt werden?

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Das Design

Ein Design oder auch ein Geschmacksmuster kann geschützt werden. Designs und Geschmacksmuster sind gewerbliche Schutzrechte, die dem Inhaber für bestimmte Waren ein Ausschließlichkeitsrecht zur Benutzung einer ästhetischen Erscheinungsform (Gestalt, Farbe, Form) verleihen.

Registrierung

Um ein Design zu schützen, muss das Design bei der zuständigen Behörde erfolgreich eingetragen werden. Nach der Registereintragung handelt es sich um ein eingetragenes Design.

Voraussetzungen

Vereinfacht gesagt muss ein Design bis zu seiner Eintragung mindestens zwei Voraussetzungen erfüllen. Bedingung für die Rechtswirksamkeit eines Designs sind seine Neuheit und seine Eigenart. Es darf kein identisches Design vor der Neuanmeldung eines Designs eingetragen worden sein. Darüber hinaus muss der Gesamteindruck des Designs sich vom Gesamteindruck eines anderen Designs unterscheiden.

Welche Voraussetzungen prüft das Register?

Das Designrecht ist so wie das Markenrecht ein ungeprüftes Schutzrecht. Vor Eintragung eines Designs, eines Geschmacksmusters oder einer Marke werden nur formale Voraussetzungen geprüft. Das Register prüft nicht, ob dem Design die Neuheit oder Eigenart fehlen.

Was ist einem Anmelder zu raten?

Um eine Anmeldung erfolgreich durchzuführen sollte professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden. Es kann immer vorkommen, dass ein Dritter sich gegen die Eintragung eines Designs wehrt. Gerne prüfe ich für Sie alle Voraussetzungen einer Eintragung Ihres Designs. Es sind auch Sammelanmeldungen von mehreren Designs möglich.

Was passiert bei Verletzung eines eingetragenen Designs?

Macht der Inhaber eines Designrechtes Ansprüche aus dem Design gegen einen vermeintlichen oder mutmaßlichen Verletzer geltend, so kann der Verletzer durch mich überprüfen lassen, ob dem Design zum Zeitpunkt der Anmeldung bzw. am Prioritätstag die Neuheit oder Eigenart fehlte. Je nach prozessualer Situation kann dann auch eine Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit bei dem Gericht erhoben werden, vor dem die mutmaßliche Verletzung verklagt wurde, oder bei einem eingetragenen Design einen Nichtigkeitsantrag beim zuständigen Amt gestellt werden, bei dem das Design registriert wurde.

Schutzumfang eines eingetragenen Designs

Das Designrecht gewährt dem Inhaber ein Ausschließlichkeitsrecht, Dritten etwas zu untersagen. Das Herstellen, Anbieten, Inverkehrbringen, die Ein- oder Ausfuhr und der Gebrauch eines Erzeugnisses, welches das Design beinhaltet oder bei dem es verwendet wird, sind davon betroffen. Abgestellt wird auf die gesamte Erscheinungsform eines Designs Die Erscheinungsform ist bei eingetragenen Designs in der Anmeldung sichtbar wiedergegeben. Auf eine Identität kommt es allerdings nicht an.

Maßgeblich ist immer, ob bei einem „informierten Benutzer“ derselbe Gesamteindruck durch ein Design hervorgerufen wird. Es reicht also eine Ähnlichkeit, um ein eingetragenes Design zu verletzen.

Falls auch Sie im Designrecht beraten werden wollen, melden Sie sich gerne mit einer Nachricht oder rufen Sie mich an.

 



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