Inkassorecht: Das lästige Gezerre um Ihr Geld! – Forderungen erfolgreich durchsetzen

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Ein Kunde, der seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, gerät gem. § 286 BGB spätestens dann in Zahlungsverzug, wenn er eine Mahnung erhält. Kunden, die ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen, sind ein Ärgernis. Der Rechnungsbetrag fehlt, zusätzlich muss Zeit in das Schreiben von Mahnungen investiert werden. Das kostet Geld und Nerven und ist für jeden Unternehmer lästig. 

Ist ein Kunde trotz Mahnung hartnäckiger Nicht-Zahler, sollte der Gläubiger nicht zögern, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Dies ist in Deutschland streng formalisiert und beginnt mit dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Gericht. Es kann bis zur Zwangsvollstreckung fortgeführt werden. Fehler im Mahnantrag oder ein Widerspruch des Antragsgegners können das Verfahren möglicherweise unnütz in die Länge ziehen.

Für eine professionelle Unterstützung ist ein Rechtsanwalt ein geeigneter Partner, wenn keine kostenintensive Anbindung an ein Inkassobüro gewünscht wird und der Gläubiger sich schon früh gegen Zahlungsausfälle und hohe Außenstände absichern will. So besteht schon im Vorfeld die Möglichkeit zu durchdenken, welche Vorgehensweise voraussichtlich effektivste sein wird. Bei bestrittenen Forderungen kann eine gemeinsame Einschätzung des Prozesskostenrisikos vorgenommen werden. 

Die Kosten eines Mahnverfahrens trägt bei berechtigter Forderung immer der Schuldner – der Unternehmer geht also kein Risiko ein und kann sicher sein, dass er zu seinem Recht (und Geld) kommt. Das Verfahren wird in jedem Fall auch bei bestrittenen Forderungen oder anderen Komplikationen fachgerecht abgewickelt, sodass der Gläubiger sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann. 

Mitgeteilt von Rechtsanwalt / Fachanwalt für Steuerrecht / Fachanwalt für Arbeitsrecht Martin J. Warm, Paderborn



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