Insolvenz der SC Finance Four GmbH : Folgen für Namenschuldverschreibungen der Proreal Europa 9 GmbH und 10 GmbH?

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Zum 13.03.2024 hat die SC Finance Four GmbH einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Offenbach am Main gestellt. Die Gesellschaft hatte laut Handelsblatt Anlegergelder aus Namensschuldverschreibungen der Emittenten der One Group GmbH (Proreal Europa 9 GmbH und Proreal Europa 10 GmbH) in Höhe von EUR 275 Mio. erhalten und diese in Bauprojekte des österreichischen Konzerns Soravia investiert.

Gescheiterte finanzierte Bauprojekte

Namhafte finanzierte Bauprojekte des Konzerns gestalteten sich offenkundig als nicht planmäßig. Das Projekt Sylter Hof Berlin ist nach Angaben des Konzerns Soravia rückabgewickelt worden, weil ein weiterer Finanzierungspartner abgesprungen sei. Weiterhin sei die Übernahme des ehemaligen Allianz-Rechenzentrums in Unterföhring gescheitert und es seien jeweils Vertragsstrafen angefallen. Die Projekte wurden bereits im Dezember 2023 aus dem Konzern ausgegliedert. Damit wirft sich die Frage auf, inwieweit Anleger von diesen Projekten und anderen Problemprojekten betroffen sind. Mit konkreten Aussagen ist wohl erst nach Abschluss einer Analyse der Sachlage zu rechnen.

Anleger auf Informationen der Emittenten angewiesen

Hingegen sehen die Schuldverschreibungsbedingungen keine eigenen Auskunftsrechte vor. Damit bleiben die Anleger auf Informationen der Emittenten selbst angewiesen. Diese haben die Anleger über den Ausfall wesentlicher Vertragspartner, also von Darlehensempfängern wie ggf. die SC Finance Four GmbH, per Veröffentlichung zu informieren. Ob die Anleger damit rechtzeitig über die Schieflage bei den finanzierten Projekten informiert werden bzw. informiert worden sind, ist derzeit bereits fraglich.

Mögliche Folgen einer Sanierung 

Sofern das Insolvenzgericht dem Antrag auf Eigenverwaltung stattgibt, behält die SC Finance Four GmbH die Zügel der Geschäftsführung unter Aufsicht eines neutralen Sachwalters in der Hand und wird einen Sanierungsplan für die Gesellschaft erarbeiten. Anderenfalls ist aller Voraussicht nach mit einem Insolvenzverfahren mit der Verwaltung des Vermögens durch einen Insolvenzverwalter zu rechnen. In beiden Fällen droht Anlegern Ungemach. Soweit die der SC Finance Four GmbH gewährten Darlehen von den Emittenten ebenso nachrangig gewährt worden sein sollten und dann ggf. ausfallen, drohen den Anlegern Verluste bis zum Totalverlust. Denn da auch die Namensschuldverschreibungen der Anleger einen Nachrang nach § 39 Abs. 2 Insolvenzordnung vorsehen, können Anleger Forderungen aus den Schuldverschreibungen gegen die Emittentin erst dann geltend machen, wenn sämtliche vorrangigen Forderungen gegen die Emittenten erfüllt worden sind. Nicht selten fallen solche nachrangigen Forderungen im Rahmen einer Insolvenz oder Sanierung in Eigenverwaltung aus bzw. sind mit erheblichen Verlusten behaftet.

Mögliche Haftungsgegner bei Verlusten der Anleger

Folglich stellt sich für betroffene Anleger ggf. die Frage, ob es andere Haftungsgegner gibt, die für einen solchen Verlust aufkommen müssen. Dies können Ansprüche gegen den Vertrieb sein, sofern dieser die Anleger nicht auf Risiken des Investments wie u. a.  den möglichen Totalverlust oder die Ungeeignetheit der Anlage für die Altersvorsorge hingewiesen hat. Eine Haftung der Cordes Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Beauftragter des Mittelverwendungskontrollvertrags scheidet nach dem Vertragstext aus und bedürfte einer gesonderten rechtlichen Begründung. Damit verbliebe daneben lediglich ein Rückgriff auf die Geschäftsführung der Emittentin, wenn diese treuwidrig zu Lasten der Anleger gehandelt hat.

Was ist jetzt zu tun?

Aufgrund der derzeit noch nicht hinreichend klaren Sachlage bleibt Anlegern derzeit nur die Möglichkeit, über den Vertrieb oder die Emittentin der Namenschuldverschreibungen mehr über die Finanzsituation ihres Vertragspartners (der Emittentin) zu erfahren. Spätestens mit einer Mitteilung nach § 11a Vermögensanlagengesetz wird sich dann mehr Klarheit einstellen. Erst auf dieser Grundlage sind dann mögliche rechtliche Schritte belastbar zu beurteilen.

Die Kanzlei 2vier2 ist auf die Vertretung von Mandanten mit Rechtsfragen im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Bei Fragen wenden Sie sich entweder telefonisch (069-770394690) bzw. per E-Mail (neumann@kanzlie-2vier2.de) an Rechtsanwalt Philipp Neumann.



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