Instagram: Werbung mit fremden Produkten – was gilt es zu beachten?

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Die Frage beschäftigt nicht nur Influencer wie Cathy Hummels & Co., auch Unternehmen und Privatleute sind derzeit verunsichert, was hierbei beachtet werden muss

Werbung nicht für, aber mithilfe fremder Produkte 

So ist Vorsicht etwa dann geboten, wenn zwar an sich zulässig für ein – eigenes oder fremdes – Produkt geworben wird, hierbei aber auch andere Gegenstände zu sehen sind. Wer beispielsweise selbst Bademode herstellt und mit Modelfotos werben möchte, könnte versucht sein, Luxusaccessoires bekannter Hersteller wie Uhren, Schmuck oder andere Kleidungsstücke mit sichtbarem Logo auf dem Bild unterzubringen. Attraktiv sieht es sicher auch aus, wenn das Model an der Dose mit einem bekannten Erfrischungsgetränk nippt.

Fremde Federn für eigene Zwecke

Eine sog. Referenzwerbung mit fremden Marken ist jedoch ohne Billigung des betroffenen Unternehmens meist nicht erlaubt. Es soll schließlich vermieden werden, dass jemand einfach den guten Ruf Anderer ausnutzt, um Werbung für seine eigenen Produkte zu machen. Das ist nicht neu und galt schon lange vor – und gilt erst recht nach – Erfindung der sozialen Medien.

Es ist daher vor allem danach zu fragen, ob die Benutzung des fremden Logos überhaupt notwendig ist, d. h. die Öffentlichkeit praktisch nur so sinnvoll über den Zweck des Produkts informiert werden kann. Dies dürfte bei den meisten Werbungen auf Instagram allerdings schwerlich der Fall sein. So erschließt sich etwa – um beim genannten Beispiel zu bleiben – der Zweck eines Bikinis ohne weiteres und ohne dass das Model hierzu eine Getränkedose in der Hand halten muss.

Vorsicht: Teure Abmahnungen drohen

Es muss davor gewarnt werden, Logos und Embleme im Bild zu platzieren, die rein dekorativ sind und mit dem beworbenen Produkt und dessen Funktion überhaupt nichts zu tun haben. Die Inhaber von Markenrechten reagieren mitunter sehr ungehalten auf solche Trittbrettfahrer und haben auch keine Scheu vor kostenträchtigen Abmahnungen. Im Zweifelsfall sollte man daher bei dem Unternehmen nachfragen, ob dort Einverständnis besteht. Schließlich haben viele Unternehmen auch nichts gegen kostenlose Werbung einzuwenden.

Über die Kanzlei Mutschke:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät ihre Mandanten auch in IT-rechtlichen sowie urheberrechtlichen Fragen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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