Internet-System-Vertrag mit Madsack Onlineservice: Haben Sie auch Probleme bzw. wollen fristlos/ außerordentl. kündigen?

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Immer wieder werden wir kontaktiert, weil Mandanten Probleme mit ihrem Internet-System-Vertrag mit dem Madsack Onlineservice haben bzw. diesen fristlos kündigen wollen.

Allgemeines zu den Verträgen

Die sog. „Internet-System-Verträge“ des Madsack Onlineservice sind Werkverträge über das Erstellen, Pflegen und Betreiben von Internetseiten bzw. des Internetauftritts. Unseres Wissens richten sich diese Verträge ausschließlich an Unternehmen.  Verbraucherschutzrechte haben die Vertragspartner daher in der Regel nicht.

Vertragslaufzeit nur im Kleingedruckten

In den uns vorliegenden Verträgen beträgt die Vertragslaufzeit meistens 48 Monate. Die Vertragslaufzeit war in den Verträgen in der Regel nur im Kleingedruckten festgehalten. Zudem wurde sie als „achtundvierzig“, also nicht als Ziffer geschrieben. Die Vertragslaufzeit kann somit leicht zu überlesen sein.

Gesamtkosten nicht explizit genannt

Die monatlichen Kosten für den Vertrag betrugen in uns bekannten Fällen in der Regel zwischen 150,00 € und 450,00 €. Auf die Vertragslaufzeit von 48 Monaten hochgerechnet, können die Gesamtkosten also teilweise mehr als 20.000,00 € betragen. Diese Gesamtkosten werden jedoch in den uns bekannten Verträgen nicht explizit genannt.

Möglichkeiten den Vertrag fristlos zu kündigen

Es ist grundsätzlich nicht ausgeschlossen den Internet-System-Vertrag fristlos, also außerordentlich zu kündigen. Wie dabei am besten vorzugehen ist, hängt vom Einzelfall ab. Die außerordentliche Kündigung ist entweder aus einem wichtigen Grund oder ohne einen wichtigen Grund möglich. Je nachdem, auf welche Weise die außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird, sind unterschiedliche Rechtsfolgen daran geknüpft.

Wenn Sie es in Betracht ziehen, außerordentlich zu kündigen, empfehlen wir, sich dabei fachanwaltlich beraten zu lassen. Es können leicht Fehler bei der außerordentlichen Kündigung passieren, die im weiteren Verlauf das Vorgehen erheblich erschweren. Daher ist es besser sich von Anfang an anwaltliche Unterstützung zu holen, um den rechtlichen Feinheiten bei der außerordentlichen Kündigung von Vornherein gerecht zu werden.

Sie können uns gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch kontaktieren. Wir beraten bei uns in der Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg seit Jahren bundesweit Mandanten zu Internet-System-Verträgen. Wir sind erreichbar unter:

  • Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • E-Mail hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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