Internetrecht | Abmahnung I Universum Film GmbH | Waldorf Frommer Rechtsanwälte

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Achtung: Der Beitrag kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!

I. Zu den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen

Der AID24 Rechtsanwaltskanzlei liegen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, in welchen diese angibt, im Auftrag der Universum Film GmbH abzumahnen. Mit der jeweiligen Abmahnung wird dem Angeschriebenen vorgeworfen, dass dieser das Urheberrecht verletzt habe. Folgende Werke wurden nach den uns vorliegenden Abmahnungen abgemahnt: „It Follows“ (Film); „Riddick – Überleben ist seine Rache“ (Film).

II. Ist es überhaupt notwendig, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben wird?

Es besteht keine Pflicht eine Unterlassungserklärung abzugeben. Durch eine wirksame Unterlassungserklärung wird aber eine Wiederholungsgefahr ausgeschlossen. So kann die Erhebung einer Unterlassungsklage oder die Anordnung einer einstweiligen Verfügung vermieden werden. (OLG Köln vom 20.05.2011, Az.: 6 W 30/11); OLG Frankfurt am Main vom 30.04.2013, Az.: 16 W 21/13). Beachten Sie aber auch hier, dass es weniger belastende Verteidigungsstrategien gibt, als eine modifizierte Unterlassungserklärung. 

Achtung! Soweit eine Unterlassungserklärung nicht oder nicht ausreichend abgegeben wird, kann eine gerichtliche Entscheidung, durch eine Unterlassungsklage, eingeholt werden, welche Kosten auslöst! 

Lassen Sie sich durch einen kompetenten Anwalt welcher bespielweise im Internetrecht, Urheberrecht, Medienrecht oder IT-Recht schwerpunktmäßig tätig ist vertreten.

III. Strafbewehrte Unterlassungserklärung vom Gegner verlangt?

Eine erst einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann Sie möglicherweise sehr viele Jahre binden und kann für Sie nicht ganz unerhebliche Handlungseinschränkungen sowie auch Kostenfolgen nach sich ziehen. 

Die in der Praxis verbreitete Ansicht „die Unterlassungserklärung ist auf 30 Jahre begrenzt“ ist mit der Entscheidung des BGH vom 06.07.2012 (Az. V ZR 122/11) wohl nicht mehr vertretbar Klicke hier. Hierzu finden Sie ebenfalls mehr unter www.aid24.de.

IV. Hilfe gewünscht? Rufen Sie an!

  • Mandanten gegen Abmahngegner seit mehr als 10 Jahren vertreten
  • Von vielen Mandanten über Jahre hinweg positiv bewertet auf anwalt.de
  • In vielen Fällen konnten wir sehr erhebliche Fehler im Schreiben finden
  • In eigentlich aussichtslosen Fällen konnte durch unser Verhandlungsgeschick und Erfahrung mit dem Gegener durch Vergleiche die Zahlung sehr erheblich reduziert werden, teilweise die Zahlung reduziert bis auf 0,-€
  • Auch können wir in aussichtslosen Fällen modifizierte Unterlassungserklärungen (mod. UE) für Sie erstellen um zukünfitge Risiken erneut in Anspruch genommen zu werden zumindest einzudämmen oder aber auch hier in Generalbereinigungen durch unser Verhandlungsgeschick und Erfahrung mit dem Gegener teilweise modifizierte Unterlassungserklärungen völlig vermeiden 
  • Erfahrung aus mehr als 1000 Abmahnfällen als Verteidiger gesammelt
  • Wir konnten u.a. aus Mandaten gegen folgende Gegnerkanzleien wertvolle Erfahrung sammeln:
    • IPPC law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    • Waldorf Frommer Rechtsanwälte
    • Kanzlei Sawari
    • CBH Rechtsanwälte
    • Grünecker Patent- und Rechtsanwälte
    • Gutsch & Schlegel Rechtsanwälte in Partnerschaft
    • Harmsen Utescher Rechtsanwalts- und Patentanwalts mbB
    • WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    • Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    • DLA Piper UK LL
    • usw.

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